Beschwerde gegen Zuger Wahlen

Am Freitag ist bei der Zuger Staatskanzlei eine Wahlbeschwerde zur Gesamterneuerungswahl 2014 des Regierungsrats eingegangen.

Für Wahlbeschwerden ist nach Gesetz zwar der Regierungsrat die zuständige Beschwerdeinstanz. Da bei der Anfechtung der Gesamterneuerungswahl des Regierungsrats auf alle Regierungsratsratsmitglieder ein Ausstandsgrund zutrifft, ist der Regierungsrat für dieses Geschäft nicht beschlussfähig.

Aus diesem Grund hat die Staatskanzlei die Wahlbeschwerde an die nächsthöhere kantonale Beschwerdeinstanz, also an das Verwaltungsgericht, weitergeleitet.

9,4 Prozent der Wahlzettel, die eingegangen sind, waren ungültig. Zum ersten Mal nach 120 Jahren wurde in Zug im Majorzverfahren gewählt, was offenbar für Verwirrung sorgte. Viele Wähler warfen das Beiblatt in die Urne und nicht den Wahlzettel selber.

Beschwerde gegen Zuger Wahlen
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon