Pro Senectute gibt Mandate an KESB ab

Seit vielen Jahren führt die Pro Senectute Kanton Zug Beistandschaften für ältere Menschen. Wegen Spannungen zwischen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und Pro Senectute will letztere ihre Mandate in diesem Tätigkeitsfeld abgeben.

Für die Führung gesetzlicher Beistandschaften ist Spezialwissen im Sozialversicherungsrecht, in der Finanz- und Vermögenserwaltung sowie in rechtlichen und psychologischen Fragen unabdingbar. Aber auch Sozialkompetenz, ein gesunder Menschenverstand und administrative Fähigkeiten sind gefordert, wie die Pro Senectute mitteilte.

«Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden und gleichzeitig rentabel arbeiten zu können, müssten wir ein Kompetenzzentrum mit mindestens 200 Beistandschaften führen», so Gabriele Plüss, Geschäftsleiterin Pro Senectute Kanton Zug. Ihren Schwerpunkt sieht die Organisation künftig nicht mehr in der Mandatsführung, sondern in der Sozialberatung und der Prävention.

Unter anderem aus diesen Gründen hat Pro Senectute entschieden, die Führung von gesetzlichen Mandaten schrittweise bis Ende Jahr an die KESB zurück zu geben. Auch deshalb, weil seit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes im Januar 2013 sich die Anforderungen an die Führung solcher gesetzlicher Mandate stark verändert haben. Dies habe teilweise zu Spannungen zwischen der KESB und Pro Senectute Kanton Zug geführt, was die Organisation zu diesem Schritt bewogen habe, wie diese weiter schreibt.

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