Kritik an Zuger Öffentlichkeitsgesetz

Seit dem 10. Mai gilt in allen Verwaltungen im Kanton Zug das Öffentlichkeitsprinzip. Amtliche Dokumente des Kantons und der Gemeinden werden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. zentral+ berichtete.

Bei der Umsetzung dieses Gesetzes sieht der kantonale Datenschutzbeauftragte René Huber aber Schwierigkeiten. Er bemängelt, dass der Verwaltung keine Fristen gesetzt wurden, innert welchen Zugangsgesuche zu Dokumenten behandelt werden müssen. Im Gesetz stehe einzig, dass «möglichst rasch» entschieden werden müsse. «Das ist sehr gummig,», sagte er gegenüber der «Neuen Zuger Zeitung». 

Es sind aber nicht nur die fehlenden Fristen, die René Huber kritisiert. Er warnt auch davor, dass der Einblick in bisher geheime Unterlagen teuer werden kann. Zwar sei der Zugang zu Dokumenten grundsätzlich kostenlos. Bei «erheblichem Arbeitsaufwand» könne die Verwaltung aber kostendeckende Gebühren verlangen.

Mit der Gesetzesänderung erhält jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dazu zählen etwa Sitzungsprotokolle, Gutachten oder Verträge. Zuständig für die Herausgabe ist die Amtsstelle, die das Dokument erstellt hat. Interessierte können ihre Anfrage auf schriftlichem Weg an diese Dienststelle richten. Es reicht ein Brief, eine E-Mail oder ein Gesuch per Onlineformular.

Kritik an Zuger Öffentlichkeitsgesetz
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon