30 Monate für Erpressung des Geliebten

358’593 Franken bezahlte ein Luzerner Geschäftsmann einer rumänischen Prostituierten, damit sie ein heimlich gedrehtes Sexvideo nicht weiter zeigte. Nun wurde sie wegen fortgesetzter Erpressung sowie verbotener Videoaufnahmen verurteilt.

Mit einer 30-monatigen Freiheitsstrafe blieb das Luzerner Kriminalgericht um ein Jahr unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmass. Da davon nur 10 Monate als unbedingt ausgesprochen wurden und die Verurteilte bereits 311 Tage im Gefängnis verbrachte, wurde sie dem Amt für Migration überstellt.

Insgesamt 358’593 bezahlte ein bekannter Surseer Geschäftsmann der 31-jährigen Rumänin (zentral+ berichtete). Nachdem er sie im Frühling 2010 in einer Luzerner Kontaktbar kennen gelernt hatte, entwickelte sich zwischen den beiden ein sexuelles Verhältnis. In einem Luzerner Hotel filmte sie das Liebesspiel mittels einer in einem Wecker versteckten Kamera.

Mit der Drohung, dieses Video seiner Familie, dem Arbeitgeber und den Nachbarn zu zeigen, erpresste sie ihn während mehr als zwei Jahren. Erst als sie im November 2012 weitere 130’000 Franken forderte, erstattete er bei der Luzerner Polizei Anzeige – die ganze Sache flog auf.

Zwar verurteilte das Gericht die Rumänin ebenfalls zur Bezahlung von 358’493 Franken Schadenersatz – 100 Franken leistete sie bereits. Doch dieses Geld wird der Geschäftsmann wohl abschreiben müssen.

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