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Yvonne Hunkeler

Zeit, ein Zeichen zu setzen

(Bild: zvg / Kantonsspital Luzern)

Ende Oktober hat der Luzerner Kantonsrat seine Beteiligungsstrategie beraten. Die Risiken und Chancen liegen nicht nur in der Kernverwaltung des Kantons, sondern auch in den ausgelagerten Betrieben wie dem Kantonsspital oder der Kantonalbank. Für CVP-Kantonsrätin Yvonne Hunkeler ist es somit von zentraler Bedeutung, dass sich Kantonsratsmitglieder nicht nur mit der Kernverwaltung, sondern auch mit den Beteiligungen des Kantons auseinandersetzen.

Im Rahmen der Beratung der Beteiligungsstrategie wurde ein Antrag gestellt: Der Regierungsrat soll bei der nächsten Aktualisierung der Eignerstrategien eine rund 30-Prozent-Vertretung der Geschlechter in den obersten Leitungsgremien formulieren. Wo dies nicht erreicht werden kann, ist die Abweichung durch die Leitungsorgane zu begründen. Es geht dabei insbesondere darum, dass Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Vorstände usw. ausgewogen mit Männern und Frauen besetzt sind.

Keine Quotenregelung, aber eine strategische Zielsetzung

Wir Frauen wollen keine Quotenfrauen sein. Und doch macht es Sinn, in diesem Thema ein Signal zu setzen. Ziel einer jeden Rekrutierung eines VR-, eines Vorstands- oder eines Stiftungsratsmitglieds muss sein, einem ausgewogenen und fachlichen Anforderungsprofil zu genügen. So ist gewährleistet, dass ein Unternehmen eine bestmöglich zusammengesetzte und gut funktionierende Führungsriege hat.

Mit diesem Antrag wurden diesbezüglich keine Konzessionen gemacht. Es gilt unverändert, die am besten geeignete Person für ein strategisches Führungsorgan zu finden. Eine solche Regelung ist kein Sprungbrett für die Karriere einer Frau. Zudem darf eine solche Regelung besser qualifizierte Männer nicht verhindern. Und das tut sie mit der oben stehenden Formulierung auch nicht. Aber leider werden solche Mandate heute immer noch oft über das eigene, oft beschränkte Netzwerk rekrutiert. Noch häufig geht man nach der alten Rekrutierungspraxis vor, welche sich an einem «Old-Boys-Network» oder an «Prominenz vor Kompetenz» orientiert.

Ein professioneller Rekrutierungsprozess ist Voraussetzung

Verantwortung und Rolle von strategischen Leitungsfunktionen, also Verwaltungsräten, Stiftungsräten, Vorständen usw., sind von grosser Bedeutung. Umso wichtiger ist ein professioneller Rekrutierungsprozess von Mitgliedern in solche Gremien. Wenn die Zusammensetzung dieser Gremien nach klaren Anforderungsprofilen erfolgt und sich diese nach den strategischen Herausforderungen einer Unternehmung richten, stellt man häufig fest, dass eigene Netzwerke nicht mehr genügen, um geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten zu finden.

Die Professionalisierung des Rekrutierungsprozesses erhöht meiner Meinung nach auch die Sensibilisierung für die Ausgewogenheit der Geschlechter und die Vorteile der Vielfalt in diesen Gremien. Wenn solche Rekrutierungsprozesse zusätzlich geöffnet werden, bin ich überzeugt, dass vermehrt Frauen in strategischen Führungsgremien zu finden sind.

Der Antrag, welchem im Kantonsrat Luzern zugestimmt wurde, ist keine direkte Vorgabe für die ausgelagerten Betriebe und auch kein Eingriff in die Unternehmensfreiheit und es ist schon gar keine Quotenregelung. Es handelt sich um ein strategisches Ziel, welches die Regierung in seinen Eignerstrategien definieren soll. Gegen das Anliegen getraute sich im Kantonsrat niemand zu sprechen.

Und als dann die Regierung dem Antrag auch noch zustimmte, war die Sache gelaufen: mit 83 gegen 28 Stimmen und 4 Enthaltungen kam der Antrag durch. So wird der Luzerner Regierungsrat bei der Besetzung der Gremien seiner Beteiligungen vermehrt darauf achten, eine angemessene Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern herzustellen. Ausser der SVP stimmten nur wenige weitere Kantonsratsmitglieder dagegen.

Der Bund will mit seiner Regelung weiter gehen

Die Rechtskommission des Nationalrates befürwortete vor Kurzem eine Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser Unternehmen. Im Verwaltungsrat börsenkotierter Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent. Auch der Bundesrat spricht nicht von Quoten, sondern von Richtwerten.

Tatsächlich sind keine Sanktionen vorgesehen: Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären. Es soll im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.

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