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11 Prozent mehr Gewalttaten – genug ist genug

Häusliche Gewalt: keine Privatsache, sondern Gesellschaftsproblem

Guter Wille alleine verhindert keine Gewalt. 

Barbara Gysel, Zuger SP-Kantonsrätin, über die vorgeschlagenen Änderungen im Polizeigesetz und warum es nicht reicht, allein mit gutem Willen Gewaltdelikte zu verhindern.

Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Bagatelle: Sie macht landesweit über die Jahre stets etwa 40 Prozent sämtlicher polizeilich registrierten Straftaten aus.

«Mehr als einmal pro Tag musste im vergangenen Jahr eine Polizeipatrouille wegen einer häuslichen Gewalt ausrücken. Die Zahl stieg von 361 im Vorjahr auf 402. Dies entspricht einer Zunahme von 11 Prozent.» Gewalt ist leider auch in Zug Alltag – nachzulesen in der Zuger Kriminalstatistik 2016. Mehr als verständlich, dass die Regierung den Gewaltschutz im Kanton zu stärken gedenkt. Ende Oktober 2017 diskutierten wir dazu im Kantonsrat neue Rechtsgrundlagen für die Instrumente Präventivansprachen, Bedrohungsmeldungen oder erleichterte Zusammenarbeit zwischen den involvierten Behörden und Drittparteien: «Die vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes dient der Prävention von zielgerichteten Gewalttaten.» So der erste Satz im dazugehörenden Bericht und Antrag des Regierungsrates. Und weiter sollen gemäss Regierung «[a]nhand der vorgesehenen Massnahmen […] schwere Gewaltdelikte verhindert werden» (S. 1). Und: «Der Gewaltschutz verfolgt den Zweck, Straftaten zu verhüten» (S. 3). Mit den besten Absichten. Doch: Guter Wille alleine verhindert keine Gewalt.

Sogar die bürgerlich dominierte vorberatende Kommission macht daher auf die Gefahr einer «Alibi-Gesetzgebung» aufmerksam.

Barbara Gysel, SP-Kantonsrätin ZG

Die neue Gesetzesgrundlage ist gut und recht, um zum Beispiel die Präventivansprache zu fördern. Aber ohne personelle Ressourcen bleibt dieses Recht leerer Buchstabe! Ich finde es halbherzig, wenn der Regierungsrat mit Verweis auf das Entlastungsprogramm 2015–2018 auf die Realisierung eines umfassenden, nämlich echten Bedrohungsmanagements verzichtet. Aktuell stehen gerade mal 50 Stellenprozente bei der Polizei zur Verfügung, die erst noch intern kompensiert werden müssen. Für eine seriöse Umsetzung (!) rechnet der Regierungsrat selbst umgekehrt mit 200 Stellenprozenten. Sogar die bürgerlich dominierte vorberatende Kommission macht daher auf die Gefahr einer «Alibi-Gesetzgebung» aufmerksam. Und sogar die Stawiko, die wahrlich nicht in den Verdacht kommt, ausgabenfreudig zu sein, bekundet in ihrem Bericht zur Vorlage die Bereitschaft, zusätzliche Polizeistellen zu prüfen. Echtes Bedrohungsmanagement sieht anders aus. Die zur Umsetzung notwendigen Mittel müssen über das Budget gesprochen werden – und daher haben wir im Parlament schon angekündigt, im Rahmen des Budgets 2018 einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Das zählt, denn Zug ist schweizweit kein Sonderfall: Der polizeilichen Kriminalitätsstatistik PKS zufolge wurden im Jahr 2016 schweizweit 17’685 Straftaten registriert, die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. Die Zahl der tatsächlichen Vorfälle ist um einiges höher, wird doch geschätzt, dass lediglich 20 Prozent aller Vorkommnisse der Polizei bekannt werden und zur Anzeige gelangen. Diese Zahlen beunruhigen. Erst recht, wenn man die «Wiederholungstäter» berücksichtigt. Aufhorchen lässt nämlich folgende Expertenaussage: «Statistisch gesehen wird jede zweite gewaltausübende Person erneut im häuslichen Bereich gewalttätig (Walker, Bowen & Brown, 2013). Es erscheint daher sinnvoll, dass in aller Regel zumindest eine niederschwellige risikoorientierte Intervention in einem beratenden Setting erfolgt.»

Und nicht nur die Direktbetroffenen sind Opfer: Die Zahl der von häuslicher Gewalt mitbetroffenen Kinder wird auf 27’000 geschätzt. Gerade die Folgen auf die Kinder können ein Leben lang nachwirken, weshalb sich frühe Interventionen und Prävention lohnen. Es geht ja nicht nur um die nackten Zahlen. Gerade Gewalt im familiären Umfeld kann zu immensem Leid bei jeder einzelnen Person führen. Das hat gesellschaftliche Folgen – etwa durch Arbeitsausfälle. Die Kosten für die Betroffenen und ebenso die Gesellschaft sind enorm.

Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die Frage, wie Täterinnen und Täter wirksamer zur Verantwortung gezogen werden können. Der Staat ist im Sinne der «Due Diligence» in der Verantwortung, zu handeln. Nicht nur wird damit menschliches Leid gemindert, auch wird Recht durchgesetzt – und last but not least können auch Folgekosten der öffentlichen Hand eingespart werden.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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