PolitBlog
Blog
Michèle Graber

Keine Steuererhöhung in Luzern – die grosse Ratlosigkeit?

Halbleere Kassen im Kanton Luzern.

(Bild: Pixabay)

Die Aussagen der vergangenen Abstimmungen sind eindeutig: Ein Nein zu höheren Unternehmenssteuern, ein Ja zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer und ein Nein zu einer generellen Erhöhung des Steuerfusses, wobei die Stadt das Letztere angenommen hat. Michèle Graber, Kantonsrätin glp Luzern, hält den Kanton dazu an, seine Finanzpolitik kritisch zu überdenken.

Für die Steuererhöhung hätte eigentlich die äusserst angespannte Lage der kantonalen Finanzen gesprochen. Trotz diverser Sparmassnahmen und zeitlich gelockerter Schuldenbremse ist es der rein bürgerlichen Regierung in den vergangenen Jahren nicht gelungen, den in Schieflage geratenen Kantonshaushalt nachhaltig zu sanieren. Sinkende Beiträge aus dem Finanzausgleich, steigende Ausgaben im Gesundheitswesen, im Bildungs- und im Sozialbereich: Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen, die Perspektiven sahen bereits vor dem 21. Mai ziemlich düster aus.

Mit dem Nein schlittert der Kanton Luzern nun noch tiefer in den Sumpf: Es herrscht weiterhin ein budgetloser Zustand, und spart der Kanton nicht zum bereits verabschiedeten Sparprogramm schnell zusätzliche 40 Millionen Franken, gibt es kein Budget in diesem Jahr. Allerdings genügt dieser Betrag für das Jahr 2017 bei Weitem noch nicht als Ausgleich für die nun fehlenden fiskalen Mehreinnahmen. Ab 2018 müssen nun ohne Steuererhöhung und zusätzlich zum Sparprogramm KP17 64 Millionen Franken jährlich zusätzlich kompensiert werden. Eine gewaltige Herausforderung.

Kurzfristige Sicht: Quadratur des Kreises

Keine Steuererhöhung, aber auch keine Reduktion der Leistungen für die Musikschule. Wie ist der Auftrag des Volkes zu deuten? Gute Leistungen und ein gut ausgebauter Service Public des Kantons ohne höhere Steuern. Eine zusätzliche Neuverschuldung für die laufende Rechnung ist aufgrund der Schuldenbremse nicht zulässig und diese Schulden müssten eher früher als später sowieso wieder abgetragen werden.

Kurzfristig stehen wir sicher vor einer Quadratur des Kreises und müssen genügend konkrete Massnahmen finden, die aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden können. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben können nur bei einem Bruchteil der Ausgaben entsprechende Kürzungen vorgenommen werden. Einzige Abfederung sind einige Kredite und Aufgaben, welche aufgrund des weiter andauernden budgetlosen Zustandes gestrichen oder verschoben werden. Doch auch solche Aufschübe werden uns einholen und den Investitionsbedarf künftiger Jahre erhöhen.

Langfristige Sicht: Auch heisse Eisen müssen angefasst werden

Die Zeit nach 2017 dürfte aber noch von weit grösserer Bedeutung sein. Denn die finanziellen Perspektiven werden sich nicht grundsätzlich ändern. Hinzu kommt die politische Konstellation der Regierung und des Parlaments: Findet ein fünfköpfiges, gleich tickendes Herrengremium den Weg aus dem heutigen Stillstand? Dieselben Parteien, die die Regierungsvertreter stellen, haben eine Mehrheit im Parlament. Sind diese bereit, Verantwortung zu übernehmen und mit konstruktiver Finanzpolitik und innovativen Lösungsansätzen den Weg aus der Sackgasse zu suchen?

Findet ein fünfköpfiges, gleich tickendes Herrengremium den Weg aus dem heutigen Stillstand?

Aus meiner Sicht muss der Kanton Luzern grundsätzlich seine Strukturen überdenken. Die Art und Weise, wie Leistungen angeboten werden, ist zu überprüfen. Anreizsysteme mit Förderung der Eigenverantwortung der Bewohner und Bewohnerinnen sind notwendig, damit weniger nachgefragt und konsumiert wird. Dies sind Sparansätze, die nichts kosten. Beispiele: Ist es sinnvoll, ambulante Therapien vor stationären zu fördern und gleichzeitig beide Strukturen auszubauen und sich gegenüberzustellen? Jeder – kantonsfinanzierte – Anbieter muss möglichst viel Umsatz generieren, um seine Legitimität zu beweisen. Braucht es das überteuerte Spital in Wolhusen, wo es im Umkreis von 25 Kilometern drei weitere Spitäler gibt?

Die Karre aus dem Sumpf

Sind halbleere Klassen der Berufsmittelschule aus regionalpolitischen Gründen noch tragbar? Sind längere Schulwege den Auszubildenden oder den Steuerzahlenden zuzumuten? Wie weit darf die Gemeindeautonomie im Bereich von Sekundarschulkreisen gehen, wenn dadurch der Kanton zusätzliche Klassen mitfinanzieren muss? Gemeinden und Regionen, die solche Zusatzangebote anbieten wollen, sollen die anfallenden Kosten zu einem grossen Teil selber tragen. In dieselbe Kategorie gehört das Langzeitgymnasium: Es ist der Auftrag der normalen Sekundarschule, gymnasiumsfähige Schüler auszubilden. Kann sich der Kanton hier ein doppeltes Angebot leisten?

Luzern sucht seinen Weg: tiefe Steuern, schlanker Staat, minimale Abzüge.

Auf einer anderen Ebene stehen Steuerabzüge: Wenn Luzern schon bei den Unternehmenssteuren sehr tiefe Ansätze hat, sollten sich dann die Abzüge wie der Pendlerabzug und Eigenbetreuungsabzüge auch an den interkantonalen Minima orientieren. Abzüge bevorteilen nämlich stets die eine oder andere Anspruchsgruppe auf Kosten einer anderen. Luzern sucht seinen Weg: tiefe Steuern, schlanker Staat, minimale Abzüge. Seien wir konsequent und vereinfachen sämtliche Abläufe wo möglich. Überprüfen wir die angebotenen Leistungen auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit. Setzen wir Anreize, um die Nachfrage nach Leistungen zu reduzieren, und lassen diese womöglich verursachergerecht abgelten. Nur so kriegen wir die Karre aus dem Sumpf.

Themen
PolitBlog
Blog
Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Matthias Lussi
    Matthias Lussi, 01.06.2017, 22:01 Uhr

    Erst kürzlich hat eine Prüfung – zum gefühlten 100. Mal – gezeigt, dass sich mit der Abschaffung des Langzeitgymnasiums keine Steuergelder sparen lassen. Wie viel diese Prüfungen gekostet haben und noch kosten werden, naja, das möchte ich lieber nicht wissen.

    Die Sek A ist nur auf dem Papier eine Alternative zum Untergymnasium (1. und 2. Jahr des Langzeitgymnasiums). Die Ausbildungswege haben unterschiedliche Anforderungen an Lernende und Lehrende. Wer die Sek A besucht, wird anschliessend eine Berufslehre machen oder eine weiterführende Schule besuchen. Das Kurzzeitgymnasium (3. bis 6. Jahr des Langzeitgymnasiums) ist dabei nur einer von vielen Ausbildungswegen. Wer das Untergymnasium besucht, wird nach sechs Jahren die Matura machen.

    Es stellt sich die Frage, wieso die Grünliberalen erneut die Abschaffung des Langzeitgymnasiums fordern.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon