PolitBlog
Blog
Konrad Graber

Auswirkungen der kommenden Abstimmungen auf Luzern

Am 12. Februar 2017 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über drei Vorlage ab – auch im Kanton Luzern.

Für einmal wirken sich die eidgenössischen Abstimmungen sehr zentral auf den Kanton Luzern und die Zentralschweiz aus. Ständerat Konrad Graber erklärt dies anhand der Abstimmung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und der Unternehmenssteuerreform III. 

Die eidgenössischen Abstimmungen wirken sich diesmal sehr zentral auf den Kanton Luzern und die Zentralschweiz aus. Dies ist vorerst einmal bei der Abstimmung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) der Fall.

Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft und Gesellschaft. Stellen wir uns vor, wenn alle, die heute den Zug oder Bus benützen, sich plötzlich auf der Strasse bewegen würden oder umgekehrt. Es braucht beide Verkehrsträger.

Was im öffentlichen Verkehr nach der erfolgreichen FABI-Abstimmung der Bahn­infrastruk­turfonds (BIF) darstellt, soll nun auch für die Strasse geschaffen werden. Es ist absehbar, dass in naher Zukunft weitere Mittel in Bahn und Strasse investiert werden müssen. BIF und NAF sichern die Finanzierung und ermöglichen einen flexiblen Mitteleinsatz.

Einen Wermutstropfen stellt bei der parlamentarischen Beratung die Entstehungsgeschichte des NAF dar. Von Seiten Automobilverbände war ein massiver Griff in die Bundeskasse beabsichtigt. Dies geschah zuerst auf dem Weg der Milchkuh-Initiative (1,5 Milliarden Franken) und nach verlorener Abstimmung mit einem Selbstbewusstsein, wie wenn man Abstimmungssieger wäre. Volk und Gesetzgeber haben hier Einhalt geboten.

Die Finanzierung des NAF erfolgt nun in einem ersten Schritt durch eine Erhöhung des Mineral­ölsteuerzuschlags von vier Rappen pro Liter Benzin (200 Millionen Franken). Wie die Bahnkunden zahlen damit auch die Automobilistinnen und Automobilisten für den Ausbau des Strassennetzes und die Beseitigung von Engpässen.

Aus der Bundeskasse fliessen neu zusätzlich die Automobilsteuer (400 Millionen Franken) und maximal zehn Prozent der Einnahmen aus der Mineralölsteuer in den NAF (250 Millionen Franken). Die Vorlage verdient damit unsere Zustimmung.

Verschiedentlich wurde ich gefragt, wie sich die Vorlage auf den in Luzern geplanten Bypass auswirkt, von dem letztlich die ganze Zentralschweiz profitiert. Aus meiner Sicht auf alle Fälle positiv. Den Bypass-Befürwortern kann dargelegt werden, dass der NAF auch mehr Mittel für Strasseninfrastrukturwerke generiert.

Mehr Mittel bedeutet, dass die Chance für eine Realisierung erhöht wird oder dass der Bypass früher gebaut werden kann. Diejenigen, die mit dem heutigen Projekt nicht zufrieden sind – wie der Stadtrat von Luzern und die politischen Parteien in Kriens –, erhöhen mit einer Annahme des NAF die Chancen, dass die geforderten Massnahmen zur Siedlungsverträglichkeit, die ebenfalls mehr Mittel voraussetzen, eher realisiert werden können. Oder anders formuliert: Ohne NAF sind Zusatzwünsche wohl Träumereien.

Ähnlich verhält es sich bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III. Die Vorlage wird zurzeit heftig diskutiert. Der Kanton Luzern, der bezüglich Besteuerung von juristischen Personen bereits einen Spitzenrang einnimmt, wird von dieser Vorlage nicht zentral getroffen.

Der Kanton verfügt relativ über wenige Gesellschaften mit Sonderregime (Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften), die bekanntlich auf internationalen Druck abgeschafft werden müssen. Dies alles hat zur Folge, dass der Kanton bei einem Volksmehr die vom Bund zusätzlich erhaltenen Mittel von mehr als 30 Millionen Franken für den ordentlichen Finanzhaushalt einsetzen kann.

Andere Kantone benötigen die zusätzlich erhaltenen Mittel zur Reduktion der Steuerbelastung ihrer juristischen Personen. Der Kanton Luzern kann aufgrund seiner bereits erzielten guten Positionierung darauf verzichten.

Ein Nein zu dieser Vorlage würde demgegenüber bedeuten, dass die mehr als 30 Millionen Franken nicht in den Kanton Luzern fliessen. Die Folge wäre zusätzlicher Druck auf den Finanzhaushalt des Kantons mit allen negativen Auswirkungen. Dies ist aus kantonaler Sicht nicht zu verantworten. Deshalb ist diese Vorlage nicht nur aus übergeordneter nationaler, sondern auch aus kantonaler Sicht ebenfalls anzunehmen.

Themen
PolitBlog
Blog
Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon