Luzerns Benachteiligung privater Bauherren
Wer keine Baugenossenschaft ist, darf an der stadteigenen «Grundstückverteilung» nicht teilnehmen. Der private Bauherr wird zuerst ausgeschlossen und dann dazu verdonnert, gemeinnützige Wohnungen zu erstellen. Jost Schumacher wirft der Luzerner Baudirektion widersprüchliches Handeln vor.
Die Baudirektion der Stadt Luzern verteilt die stadteigenen Wohnbaugrundstücke an Baugenossenschaften zwecks Erstellung von gemeinnützigen Wohnungen. Wer keine Baugenossenschaft ist, darf an der Ausschreibung dieser stadteigenen «Grundstückverteilung» schon gar nicht teilnehmen. Er wird somit schon im Voraus ausgeschlossen.
Ich habe mich gegen diese Vorgehensweise der Baudirektion immer gewehrt. Einerseits können Private ebenso günstig bauen wie Baugenossenschaften, wenn nicht sogar günstiger. Andererseits ist es eine klare Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit bzw. eine Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips. Meine Argumente haben die Baudirektion völlig kalt gelassen.
Ohne gesetzliche Grundlage
Aber jetzt kommt der Hammer! Wer in der Stadt Luzern bauen will, wird von der Baudirektion auf eigenartige Weise dazu als Privater verpflichtet, 20 bis 30 Prozent gemeinnützige Wohnungen zu bauen. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Man versucht dies über die Hintertür, zum Beispiel über Bebauungspläne etc., zu erreichen.
Einfach ausgedrückt, die Baudirektion akzeptiert den privaten Bauherrn als Konkurrenten für günstigen Wohnungsbau nicht, aber sie wollen diesen ausgeschlossenen privaten Bauherrn dann zwangsweise dazu verdonnern, gemeinnützige Wohnungen zu erstellen. Ob dieses widersprüchliche Verhalten vor den Gerichten gedeckt wird?
Dabei darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die Baudirektion bei der Vergabe ihrer Grundstücke diese weit unter dem Verkehrswert abgibt. Der private Grundeigentümer muss die gemeinnützigen Wohnungen einfach auf seine Kosten erstellen! So weit die Meinung der Luzerner Baudirektion.