«Damals»
Blog
Geschichte einer Heimatlosen

Elisabeth Wespi – heimatlos, geflohen und gefahndet

Fahndungsbild Elisabeth Wespi (Bild: Staatsarchiv Luzern)

«Heimatlose» wurden Mitte des 19. Jahrhunderts ins Zuchthaus gesperrt. Auch die Luzernerin Elisabeth Wespi.

Sinti, Roma und Jenische, oftmals unter dem Begriff «Fahrende» subsummiert, sorgen in der Schweiz auch heute noch für Schlagzeilen. Bereits im 19. Jahrhundert beschäftigten sich Öffentlichkeit und Politik mit Heimatlosen jeglicher Art. Eine davon war Elisabeth Wespi.

Elisabeth Wespi erblickte 1803 in Küssnacht am Rigi das Licht der Welt. Etliche Jahre später, Ende Januar 1826, war sie selbst bereits Mutter. Die inzwischen 23-Jährige schlief zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrem einjährigen Bub in Lumpen im Schnee.

Um Mitternacht wurde sie von Landjägern und bewaffneten Bauern aufgespürt und nach einem Handgemenge, bei welchem ihr Partner zu fliehen vermochte, verhaftet.

Heimat- und rechtlos

Dies war nicht der letzte Lebenspartner, welcher Elisabeth Wespi zur Seite stehen, und auch nicht das letzte Kind, welches aus einer ihrer Partnerschaften entstehen sollte. Diese hatten alle eines gemeinsam: Die Lebenspartner durften als Heimatlose ohne Bürgerrecht nicht zu Eheleuten werden und die Kinder somit nicht zu legitimen Nachkommen.

Elisabeth Wespi war im 19. Jahrhundert in der Schweiz also nicht nur heimat-, sondern zugleich auch rechtlos. Bereits sie selbst war als illegitimes Kind eines heimatlosen Elternpaares geboren worden.

«Das Urteil fiel bei Elisabeth Wespi vergleichsweise happig aus.»

Nach ihrer Verhaftung wurde Elisabeth Wespi im Kesselturm eingesperrt. Heute steht an der gleichen Stelle in der Burgerstrasse 20 das nach ihm benannte Parkhaus Kesselturm. Wo nun Autos parkiert werden, wurden noch bis vor rund 150 Jahren Untersuchungsgefangene eingesperrt und verhört.

Kesselturm in Luzern (Bild: Stadtarchiv Luzern)

Kesselturm in Luzern (Bild: Stadtarchiv Luzern)

Deliktekatalog

Die heimatlose Elisabeth Wespi war nun also eine dieser Gefangenen. Nach dem Verhör im Kesselturm wurden ihr schliesslich 18 Diebstähle und Einbrüche in 5 verschiedenen Kantonen angelastet.

Für Heimatlose, welche nirgends lange geduldet wurden und sich in schlechten Zeiten nebst mit handwerklichen Arbeiten wie Korbflechten oder «Lismen» auch mit Stehlen über Wasser halten mussten, stellt dieser Deliktekatalog keine Überraschung dar.

«Mutter und Sohn sahen sich nie wieder.»

Frauen-Zuchthaus

Ihre Strafe bestand aus 6 Jahren Frauen-Zuchthaus und 6 Jahren Eingrenzungshaft in der ihr unbekannten Gemeinde Doppleschwand. Dieses Urteil fiel bei Elisabeth Wespi vergleichsweise happig aus, denn die Behörden erhofften sich aufgrund ihres jungen Alters durch die Härte des Strafmasses höhere Besserungschancen.

Vom Kesselturm kam Elisabeth nun in einen anderen Teil der ehemaligen Luzerner Stadtmauer – zum äusseren Weggistor. In diesem befand sich das Frauen-Zuchthaus.

Das Äussere Weggistor in Luzern, 1860 (Bild: Stadtarchiv Luzern)

Das Äussere Weggistor in Luzern, 1860 (Bild: Stadtarchiv Luzern)

Eine Art Resozialisierungsmassnahme

Nachdem Elisabeth Wespi ihr Sohn durch die Behörden weggenommen wurde, suchte die «Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft» eine neue Heimat für den Jungen. Mutter und Sohn sahen sich nie wieder. Genau so, wie die Haftstrafe für Elisabeth zu ihrem eigenen Wohle geschehen sollte, so wurden diese Kindswegnahmen ebenfalls als «zum Besten der Kinder» dargestellt – eine Art Resozialisierungsmassnahme.

In einem Rundschreiben liess die Gesellschaft verlauten, den Heimatlosen müsse man alle Kinder entziehen, damit diese nicht ihrer verderblichen Einwirkung ausgesetzt seien. Um diese Trennung vollends auszuführen, sei es notwendig, die Kinder in ihnen völlig fremde Gegenden mit fremden Menschen und Sitten zu verfrachten.

«Es solle sichergestellt werden, dass die Kinder sogar ihre Sprache verlieren.»
 Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft

Entzug der Muttersprache

Für die «Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft» stellte dies offenbar das Welschland dar. Durch die Unterbringung in der französischsprachigen Schweiz solle sichergestellt werden, dass die Kinder sogar ihre Sprache verlieren, «womit ihre Eltern sich die bösen Rathschläge ihres Herzens einander mitgetheilt haben.»

Nach dem Absitzen der Haft im äusseren Weggistor wurde Elisabeth 1832 wie geplant nach Doppleschwand verfrachtet. Dort allerdings hielt sie es nur etwas über ein halbes Jahr lang aus, bis sie floh.

 

Fahndungsbild Elisabeth Wespi (Bild: Staatsarchiv Luzern)

Fahndungsbild Elisabeth Wespi (Bild: Staatsarchiv Luzern)

Ihr Steckbrief war anschliessend mitsamt einem Fahndungsbild in einer Luzerner Zeitung zu lesen:

Steckbrief Elisabeth Wespi

Elisabeth Wespi, Strickerin, vulgo Vogeljoggelis-Bethli genannt, Eingetheilte von Doppleschwand, hiesigen Kantons, ledig, 29 Jahre alt, 4 Schuh 7 Zoll 6 Linien hoch, besetzter  Statur, hat hellbraune Haare und Augenbrauen, flache Stirn, dunkelgraue Augen, dicke Nase, rundes Kinn, mittlern Mund, gute Zähne, breites Gesicht und gute Gesichtsfarbe.

Erneut geflohen

Innerhalb der nächsten zehn Jahre brachte Elisabeth noch fünf weitere Kinder zur Welt, wovon ihr zwei von den Behörden weggenommen wurden. Dies alles, während sie mehrmals verfolgt, gefasst und nach Doppleschwand zurückgeschafft wurde, nur um jeweils bald darauf erneut die Flucht zu ergreifen.

Ob Elisabeth Wespi Zeit ihres Lebens verfolgt wurde und wie es ihr nach der Gründung des Schweizerischen Bundesstaates 1848 erging, erfahren Sie im Frauenstadtrundgang «Mit Pfeffer und Pfiff», welcher in dieser Saison am Freitag, 1. Juli, und Samstag, 22. Oktober, als öffentlicher Rundgang durchgeführt wird.
Weitere Informationen zu den öffentlichen und privaten Rundgängen erhalten sie unter www.frauenstadtrundgang.ch.

Themen
«Damals»
Blog
Ob Hintergründe zu alten Gebäuden, Geschichten zu Plätzen, stadtbekannte Personen, bedeutende Ereignisse oder der Wandel von Stadtteilen – im «Damals»-Blog werden historische Veränderungen und Gegebenheiten thematisiert.
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon