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Luzerner Wohnsiedlung erhält Nachverdichtung

Verdichtung nach Vorgabe

Obwohl an der Ecke platziert, wirkt der Anbau zurückhaltend und im Gesamtbild ruhig. (Foto: Gerold Kunz)

Heinrich auf der Maur ist der Architekt der 1947 errichteten Siedlung für die Baugenossenschaft Löchlimatt im Bodenhof Luzern. Die abseits des Zentrums liegende Reihenhausbebauung kann seit 1994 nachverdichtet werden. Doch nicht alle machen davon Gebrauch.

Klare Vorgaben für die Nachverdichtung der Siedlung Löchlimatt fasste der Stadtrat von Luzern bereits 1994 zusammen. Im Gestaltungsplan G 272 sind die Bauvorschriften für Bodenhof-Terrasse Ost in elf Punkten aufgeführt. 32 Eigentümer profitieren seither von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten, nur ein Viertel haben diese bis heute genutzt. Die jüngste Erweiterung wurde an einem Eckgebäude realisiert. Sie zeigt, wie einfach die Schaffung von mehr Wohnraum in der Stadt umzusetzen wäre.

Der Neubau schliesst eine Zeile mit vier Reihenhäusern ab. Er erweitert das bestehende Eckhaus um zwei Drittel der Wohnfläche. Farblich wird die Ergänzung abgesetzt, das Dach und die dunkel gerahmten Fenster, die beide Hausteile gemeinsam haben, sind die verbindenden Elemente. Beim Detail der Fenster zeigt sich auch die besondere Sorgfalt, die für die Gestaltung der Erweiterung wegleitend war. Hat der Altbau Jalousieläden, sind beim Neubau die Storen in das Fensterprofil integriert. So konnten die Fenster in die Fassadenfläche gesetzt und aussen auf tiefe Leibungen verzichtet werden. Obwohl an der Ecke platziert, wirkt der Anbau zurückhaltend und im Gesamtbild ruhig.

Klare Vorgaben

Diese Wirkung ist das erklärte Ziel des Gestaltungsplanes. «Alle baulichen Veränderungen müssen sich harmonisch in das Quartierbild einfügen», heisst es beispielsweise in Artikel 4. Dass Bauvorschriften einen solchen Passus enthalten müssen ist, ist bedenklich. Offenbar steht es um die Architektur derart schlecht, dass sich die Bewilligungsbehörde vor unqualifizierten Projekten schützen muss. Besser wäre, von den Gesuchstellern den Nachweis einzufordern, dass sich ihr Projekt mit dem Quartierbild verträgt. Nachweise für Energie und Brandschutz zählen längst zum Inhalt jedes Baugesuchs. Warum also braucht es keinen Nachweis für die Qualität der Architektur?

In der Architekturausbildung gehören diese Nachweise zum Grundlagenwissen. Kein Projekt entsteht im schulischen Kontext ohne Ortsbildanalyse. In die Berufswelt entlassen, vergessen die Fachleute ihr Basiswissen. Ein Eingliederungsnachweis wäre keine grosse Sache. Ein Arbeitsmodell und Pläne mit Angaben zu den angrenzenden Bauten würden bereits helfen, die angedachte Veränderung auf das Ortsbild zu überprüfen. Ergänzt mit Bildern zu den Bauten der Umgebung und einem Erläuterungstext – diese Arbeit müssten qualifizierte Architekten kaum an eine andere Fachperson delegieren.

Ausgangslage ist entscheidend

Ich kenne die Umstände nicht, die zu diesem geglückten Eckgebäude an der Bodenhof-Terrasse geführt haben. Aus den Unterlagen lässt sich aber lesen, das die Stadtbehörde schon in den 1990er Jahren erkannte, dass eine Nachverdichtung der in die Jahre gekommenen Siedlung Löchlimatt möglich gemacht werden soll.

Sie hat einen Gestaltungsplan bewilligt, der klare Vorgaben formuliert und mit dem Quartierbild verträglich ist. Grundlage bildete eine von Heinrich auf der Maur 1947 sorgfältig erarbeitete Siedlung, die sich durch städtebauliche Qualitäten auszeichnet. Dass eine gute Ausgangslage zu qualifizierter Architektur führt, wird am Beispiel des hier besprochenen Eckgebäudes offensichtlich.

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