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Publikumspreis «Gute Baukultur» in Luzern

Auszeichnungen von wenig Wert

Ausgezeichnetes Gebäude von 1994 soll umgestaltet werden.

(Bild: Gerold Kunz)

In Kürze werden vom Kanton Luzern die Auszeichnungen guter Baukultur vergeben. Unter den 28 für den Publikumspreis nominierten Objekten wird die Jury die besten Bauten der vergangenen elf Jahre wählen. Wie ein Vorhaben an der Bernstrasse 50 zeigt, sind diese Auszeichnungen leider nur wenig wert.

Es kann sein, dass zeitgleich mit der Vergabe der Auszeichnung guter Baukultur, die am 6. Juli 2017 im Unigebäude stattfinden wird, der Luzerner Stadtrat das Baugesuch für die Aufstockung des Wohnhauses an der Bernstrasse 50 bewilligt. Das von Andy Raeber 1992 für den Bauunternehmer G. Piazza erstellte Gebäude wurde 1994 vom Kanton Luzern ausgezeichnet. Nun liegt bereits das zweite Umbaugesuch innert weniger Jahre vor, nicht zum Vorteil der Architektur, wie ich vor Ort feststellen musste.

«Wohnhaus für Gastarbeiter»

Ausgezeichnet wurde damals das «Wohnhaus für Gastarbeiter» wegen der verfeinerten Interpretation der alltäglichen Themen eines Hauses – Sockel, Wand und Übergang zum Dach. Der gut proportionierte Innenhof mit U-förmiger Laubengangerschliessung biete grosse Wohnqualitäten, hielt die Jury damals fest. In der Tat barg das Gebäude, das durch eine Fuge getrennt an ein Wohnhaus der 1970er-Jahre anschliesst, einen grosszügigen Innenraum, der durch Zimmereinbauten verbaut werden soll, um aus den Gastarbeiterzimmern Wohnungen zu machen. Damit wurden nicht nur beengte Wohnverhältnisse geschaffen, sondern auch die ausgezeichnete Architektur zerstört. Auf die Proteste des Architekten wurde nicht eingegangen.

Auch der bevorstehende Aufbau auf das Gebäude verspricht nichts Gutes. Wie kann ein Gebäude, das vom Architekten in Sockel, Hauptbau und Attika wohlproportioniert gegliedert wurde, nun mit einem zweiten Dachgeschoss versehen werden? Die Bauprofile geben dazu keine Auskunft. Anzunehmen ist, dass ein moderner Aufbau das Gebäude, aber auch das Zusammenspiel mit dem benachbarten Bau empfindlich stört.

Geschichtliche Momentaufnahme statt Gebäudeschutz

Jury und Architektenvereine hüten sich, aus der Vergabe der Auszeichnung einen Schutz der Gebäude abzuleiten. Wie schon die damalige Regierungsrätin Brigitte Mürner-Gilli 1994 betonte, solle die Auszeichnung eine Art geschichtliche Momentaufnahme und «Ausgangspunkt für die weitere kontinuierliche Beschäftigung mit unserer zeitgenössischen Baukultur sein».

Dass sich dieser Anspruch umsetzen lässt, zeigte die Einwohnergemeinde Vitznau, die ihr ebenfalls 1994 ausgezeichnetes Schulhaus durch ein Projekt, das aus einem Studienauftrag hervorgegangen war, von den Zürcher phalt Architekten erweitern liess. Das 2013 fertiggestellte Gebäude findet sich leider nicht in der engeren Auswahl, die noch bis am 8. Juli im Zeughaus an der Museggstrasse zu besichtigen ist.

Wem gehört Ihre Stimme?

Während die öffentliche Hand aufgrund des Vergabewesens zu Studienaufträgen und Wettbewerbsverfahren verpflichtet ist und somit einen aktiven Beitrag zur Baukultur leistet, sind es oft Private, die auf ein Auswahlverfahren verzichten und sich mit den erstbesten Architekten begnügen. Nicht in der Jury-Vorauswahl! Unter den 28 in der engeren Wahl präsentierten Gebäuden befinden sich 14 Objekte, die aus einem von privaten Bauträgern durchgeführten Verfahren hervorgegangen sind:

  • der Umbau und die Erweiterung des Hauses Oberstadt 24/26 Sursee (Bauherrschaft: Korporation Sursee)
  • das Wohn- und Geschäftshaus Mühle in Sempach (Bauherrschaft: Mühle Invest AG)
  • die Sanierung und Erweiterung Alters- und Pflegeheim Rosenhügel in Hochdorf (Bauherrschaft: Residio AG)
  • das Mehrfamilienhaus Rigi Kaltbad (Bauherrschaft: Kasper Immobilien AG)
  • die Wohnüberbauung Dorf Root (Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft Pro Familia Root)
  • die City Bay Luzern (Bauherrschaft: CS Funds AG, Anliker AG und SIAT Immobilien AG)
  • die Erweiterung Dreilindenschulhaus und Probsteimatte (Bauherrschaft: Kaufmännischer Verband Luzern)
  • die Erweiterung Wohnüberbauung Dorfstrasse Luzern (Bauherrschaft: Wohngenossenschaft Geissenstein – EBG)
  • das Mehrfamilienhaus Weinbergli (Bauherrschaft: abl)
  • die Sportarena Luzern (Bauherrschaft: Stadion Luzern AG, CSA Real Estate Switzerland, CSA Real Estate Fund LivingPlus)
  • die Neubauten im Verkehrshaus (Bauherrschaft: Verkehrshaus der Schweiz)
  • die Weihnachtsbeleuchtung Seebrücke (Bauherrschaft: Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern)
  • die Wohnüberbauung Niedermatt (Bauherrschaft: Schumacher und Partner)
  • die Wohnüberbauung Wettsteinpark (Bauherrschaft: Anliker AG).

Ihnen gehört meine Stimme.

Beteiligen auch Sie sich bis am 30. Juni 2017 am Voting zum Publikumspreis.

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