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Flaches Verdichten

Während die Planungen in Luzern Süd unter dem Aspekt der Verdichtung grossvolumige Neubauten empfehlen, werden im angrenzenden Wohnquartier eigene Wege begangen. Ein Kleinhaus in der Krienser Kuonimatt weckt unser Interesse.

Vom Zug aus ist der Neubau im Garten des Wohnhauses gut zu erkennen. Seine plastische Gestalt, die eigenwillige Farbgebung und die Rahmung der grossen Fensterflächen machen das kleine Objekt zum Blickfang. Zwar wirkt das Gestaltungskonzept nicht brandneu, im Quartier setzt es aber einen speziellen Akzent. Hier wird mit architektonischen Mitteln ein Maximum an Stimmung erzeugt. Die Handschrift talentierter Architekten oder Architektinnen darf vermutete werden.

Die Platzierung der Fenster mutet zufällig an. Wie bei einem Provisorium wird hier eine Stapelung von Volumen angedeutet, die schon bald wieder umplatziert werden könnten. Der Ausdruck von Containern, die zufällig beieinander stehen, stellt sich ein. Die Unterschiede der Höhen ergeben im Innern unterschiedliche Nutzungen. Die Wohnung belegt das Erdgeschoss, nur wenige Räume sind im Obergeschoss vorhanden. Wegen der Erhöhung des Volumens im Mittelteil erscheint das Gebäude dennoch als Solitär in einem von kleinmassstäblichen Bauten besiedelten Quartier.

Der Bau strebt eine Verdichtung der Siedlung an. Er nutzt eine freie Fläche zwischen den weit auseinander stehenden Bauten. Vielleicht stand hier früher eine Garage oder ein anderes kleines Haus – ich weiss es nicht. Das Gebäude wirkt frisch und postuliert eine Trendwende im etwas angestaubten Quartier.

Dem Auftrag der Verdichtung nach Innen wird das Kleinobjekt aber zu wenig gerecht. Der grossmehrheitlich eingeschossige Bau deutet eine falsche Entwicklung an. Wie in Gewerbezonen, wo namhafte Raumplaner ein Bauverbot für eingeschossige Hallenbauten fordern, darf heute in diesen zentralörtlichen Gebieten nicht eingeschossig gebaut werden. Es ist ein Postulat der Stunde, dass dort, wo es die Verhältnisse erlauben, drei Vollgeschosse erstellt werden müssen. 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Philipp Roeoesli
    Philipp Roeoesli, 08.05.2014, 17:21 Uhr

    Das Kleinobjekt ist ein Ersatzneubau für ein eingeschossiges Werkstattgebäude, das früher eine professionelle Schnitzerei beherbergt hat. Da die zonenkonforme Ausnützungsziffer der Parzelle von 0.3 mit dem bestehenden Mehrfamilienhaus und dem Werkstattgebäude bereits ausgeschöpft war, durfte der Ersatzneubau maximal mit der anrechenbaren Geschossfläche des Werkstattgebäudes realisiert werden.

    Zu hinterfragen ist daher nicht der fehlende Wille zur inneren Verdichtung, welchem Planer und Bauherren meist aus ökonomischen Überlegungen ohnehin gerecht werden, sondern der baugesetzliche Rahmen in Form der Zonenbestimmung.

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