DE: Kopftuchverbot für Richterinnen

Die deutschen Bundesländer dürfen Richterinnen verbieten, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es hat die Beschwerde einer Deutsch-Marokkanerin zurückgewiesen. Das Verbot schränke zwar die Religionsfreiheit ein- und das Persönlichkeitsrecht der angehenden Juristin, begründete das Gericht. Dies sei aber gerechtfertigt, angesichts der weltanschaulich-religiösen Neutralitätspflicht des Staates und der Funktionsfähigkeit der Justiz. Die Frau durfte als angehende Richterin in einem Gerichtssaal in Hessen kein Kopftuch tragen, wogegen sie bei dem zuständigen Gericht klagte.

Quelle:swisstxt
DE: Kopftuchverbot für Richterinnen
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