Urteil wird weitergezogen

Day-Dance-Messerstecher von Buchrain muss nochmals vor Gericht

Es herrschte eine friedliche und heitere Stimmung. Bis jemand das Messer zückte.

(Bild: Screenshot Video Veranstalter)

Im August 2016 ging ein damals 22-jähriger Luzerner an einem Day-Dance in Buchrain mit einem Messer auf vier Menschen los. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Doch weder der Messerstecher noch der Staatsanwalt und die Privatklägerin akzeptieren dieses Urteil.

«Nach dieser Tat kann ich sagen, dass Drogen überhaupt nichts für mich sind. Sie können einen Menschen sogar zu einem Mörder machen.» Das sagte ein heute 25-jähriger Luzerner in einer Schlusseinvernahme aus. 2016 griff er – unter Drogeneinfluss – zu einem Messer, stach auf mehrere Menschen ein.

Mit der «Thai-Pille» an der Technoparty

Es war ein lauer Sommerabend im August 2016, am Reussufer in Buchrain. Rund 200 Tanzwütige fanden sich am Day-Dance zusammen, bewegten sich zu den Klängen elektronischer Musik. Es herrschte eine friedliche und heitere Stimmung.

Bis ein damals 22-Jähriger aus dem Nichts eine Frau von hinten packte, sie zu Boden riss und zu einem Busch zerrte. Rolf Fähndrich beobachtete das. Er sah das Messer aufblitzen und wie seine Kollegin bereits am Arm blutete. Beherzt ging er dazwischen. Der 22-Jährige attackierte daraufhin Fähndrich, fügte ihm eine sieben Zentimeter lange und drei Zentimeter tiefe Wunde am Hals zu (zentralplus berichtete). Auch ein weiterer Mann und eine Frau wurden am Hals verletzt.

Was ist zuvor geschehen? Der 22-Jährige schüttete zuvor Bier und Whisky in sich hinein, rauchte Marihuana und konsumierte Kokain. Und warf sich eine sogenannte «Thai-Pille» ein. Er begegnete einem Typen, der ihn Wochen zuvor zusammengeschlagen haben soll. Er wurde paranoid, bekam Angstzustände. Womöglich habe er gar LSD konsumiert. So steht es im Urteil des Luzerner Kriminalgerichts. Der Luzerner hatte das Gefühl, dass sich alle um ihn scharen und ihm ein dreckiges Lachen zuwarfen.

Vor Messerstecherei der Polizei angerufen

So ging er auf die Tanzfläche, tauchte in der Menschenmenge unter. Er wollte nach Hause, wollte seinen Freund überreden. Dieser wollte nicht. Er rief sich ein Taxi. Doch dann hätte er zu weit laufen müssen. Zwei Mal rief er die Polizei an, sie solle ihn abholen. Er werde von rund 15 Leuten kontrolliert, werde bald angegriffen. Der Polizist erklärte ihm, dass man ihn nicht vorsorglich beschützen könne und er weggehen solle. Die Polizei komme, wenn etwas passiere. Nur wenige Minuten nach dem Telefongespräch zückte der 22-Jährige ein Messer aus seiner Hosentasche. Das Gemetzel begann.

Im Drogenrausch paranoid geworden

Der Luzerner ist weitgehend geständig. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den heute 25-Jährigen im vergangenen Dezember wegen mehrfach versuchter Tötung in drei Fällen und einfacher Körperverletzung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (zentralplus berichtete). Die Strafe hätte er zu dem Zeitpunkt bereits abgesessen. Zudem forderten die Richter den Beschuldigten auf, den Opfern Genugtuung bis zu 12’000 Franken zu bezahlen. Auch für Schadenersatz müsse er aufkommen.

Die Richter waren sich einig, dass die Tat in «selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit» geschah. In diesem Fall darf laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Unzurechnungsfähig war der Beschuldigte deshalb, weil er «im Drogenrausch gehandelt und Paranoia gehabt» habe, wie der Beschuldigte selbst aussagte.

Die Richter merkten jedoch auch, dass die Aussagen des Beschuldigten über die Personen, von denen er sich bedroht fühlte, «immer krasser» wurden. Aus den anfänglich beschriebenen «Leuten» wurden «Teufel, die ein- bis zweimal grösser» gewesen seien, «abnormal grosse Köpfe» gehabt hätten.

Gezielt mit dem Messer zum Hals

Seltsam fanden die Richter des Luzerner Kriminalgerichts, dass sich der Beschuldigte an etliche Details des Geschehens am Tattag erinnern konnte. Doch ausgerechnet an die Tatwaffe konnte er sich nicht erinnern. Der Beschuldigte sagte, er habe nicht realisiert, dass es sich beim Gegenstand, den er sich zuvor von einem Tisch genommen habe, um ein Messer handelte. Er dachte, sich mit Fäusten gegen die Menschen zu wehren. Und nicht mit Messerstichen.

«Ich war paranoid und wusste nicht, was ich mache.»

Der Beschuldigte in der Schlusseinvernahme

«Ich war paranoid und wusste nicht, was ich mache», sagte der Beschuldigte in einer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme aus. In der Schlusseinvernahme sagte er dann: «Eine Stimme sagte mir, ich müsse mich verteidigen», da ihn die anderen sonst umgebracht hätten. «Ich nahm etwas vom Tisch und verteidigte mich», so der Beschuldigte.

Der Beschuldigte habe in Kauf genommen, drei der vier Opfer umzubringen, so das Kriminalgericht. Er habe «gezielt» die Messerklinge gegen seine Opfer gerichtet und zugestochen. So fiel schliesslich auch die Aussage des Beschuldigten, dass Drogen nichts für ihn seien. Weil Drogen einen Menschen zu einem Mörder machen können.

Regelmässig konsumiert

Nicht selten griff der Beschuldigte übrigens zu Drogen. Auch unter der Woche konsumierte er Kokain und Cannabis. Nachdem seine Mutter 2006 verstorben ist, zog er aus der Türkei zu seinem Vater in die Schweiz. Nach der Sekundarschule fand er keine Lehre, arbeitete temporär. Immer wieder folgten Phasen der Arbeitslosigkeit. Bis er 2015 eine Lehre als Bodenleger begann.

2014 und 2015 habe er dann schwere Schicksalsschläge erlebt. Ein Onkel von ihm starb im Syrienkrieg, sein bester Freund beging Suizid. Er habe sich nicht mehr auf die Arbeit konzentrieren können. Und er begann wieder damit, Kokain und Cannabis zu konsumieren.

Fall gelangt vors Luzerner Kantonsgericht

Das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts ist zwar gefallen. Doch sämtliche Parteien sind mit dem Urteil nicht zufrieden. Der Staatsanwalt, der Verteidiger und die Privatklägerin der vier Opfer reichten Berufung ein, weshalb der Fall nun ans Luzerner Kantonsgericht gelangt.

Auch Rolf Fähndrich, der seiner Kollegin das Leben rettete und dabei sein eigenes aufs Spiel setzte, hoffte, dass der Messerstecher seine gerechte Bestrafung erhält. Die Wunde an seinem Hals, die mit 15 Stichen genäht werden musste, werden ihn für immer an den grausamen Vorfall in Buchrain erinnern.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Frapedi
    Frapedi, 17.05.2019, 17:46 Uhr

    Na – geht doch! Warum nicht gleich so?

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    • Profilfoto von isabelle.dahinden
      isabelle.dahinden, 17.05.2019, 18:28 Uhr

      Guten Tag Frapedi. Besten Dank für Ihren Kommentar. Wie Sie gesehen haben, wurde der Text inzwischen von einem «Sprachnazi» korrigiert. 😉 Beste Grüsse und ein schönes Wochenende, Isabelle Dahinden

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  • Profilfoto von Frapedi
    Frapedi, 17.05.2019, 09:52 Uhr

    » Der Luzerner hatte das Gefühl, dass sich alle um ihn scharren und ihm ein dreckiges Lachen zuwarfen.» / » Beherzt griff er dazwischen. » / «…… über die Tatwaffe konnte er sich nicht erinnern. » / «………. nicht realisiert, dass es sich beim Gegenstand, dass er sich zuvor von einem Tisch genommen habe, um ein Messer handlete.» / «…… sein bester Freund begann Suizid.» Es wäre schön, wenn Texte vor der Veröffentlichung von jemandem (z. B. von einem sog. «Sprachnazi»…..) korrigiert würden, der die deutsche Sprache in Stil & Rechtschreibung beherrscht.

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