Bundesrichter geben Vorinstanzen recht

Day-Dance-Messerstecher von Buchrain bleibt in U-Haft

Es herrschte eine friedliche und heitere Stimmung. Bis einer das Messer zückte.

(Bild: Screenshot Video Veranstalter)

Nach der brutalen Messerattacke an einer Day Dance-Party in Buchrain wurde der 22-jähriger Täter zuerst in eine Klinik und später in Untersuchungshaft gesteckt. Das passt dem jungen Mann nicht, er empfindet die lange Haftdauer als unverhältnismässig. Doch das Bundesgericht ist anderer Meinung.

Im August 2016 attackierte ein 22-jähriger Mann in Buchrain während einer Day Dance-Party aus dem Nichts mit dem Messer. Dabei wurden zwei Männer und eine Frau (28, 37 und 33 Jahre) zum Teil schwer verletzt (zentralplus berichtete). Der Mann stand unter Drogen – nur dank dem Einsatz beherzerter Partygänger konnte Schlimmeres verhindert werden (zentralplus berichtete).

Nach der Tat stellte er sich später der Polizei. Diese wies ihn in eine psychiatrische Klinik im Kanton Aargau ein. Nach der Entlassung aus der Klinik wurde er im Frühjahr 2018 direkt in Untersuchungshaft gebracht. Doch damit war der Mann nicht einverstanden, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Er erachtet die lange Haftdauer als unverhältnismässig. Doch ein Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann ein Sicherheitsrisiko darstellt in der Freiheit. Seine Beschwerde gegen die lange U-Haft wurde nun jedoch vom Bundesgericht in Lausanne in letzter Instanz abgelehnt.

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