Datenschutzbeauftragter veröffentlicht Tätigkeitsbericht

Wie können Zuger ihre Privatsphäre besser schützen und darf die Verwaltung via «Skype» kommunizieren? Diese und ander Fragen beantwortet der Datenschutzbeauftragte des Kanton Zugs in seinem Tätigkeitsbericht 2013.

Der Tätigkeitsbericht gibt Auskunft und Tipps für Privatpersonen, wie sie ihre Daten besser schützen können. Ebenso gibt er Auskunft darüber, wie die Verwaltung mit sensiblen Daten umzugehen hat.

So können zum Beispiel Personen kostenlos bei der Einwohnerkontrolle ihre Adresse sperren lassen, ebenso können die Fahrzeughalterdaten im Internet beim Strassenverkehrsamt gesperrt werden oder Haus- und Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, die Veröffentlichung ihrer Daten beim Grundbuchamt zu verhindern.

Weiter hat der Regierungsrat beschlossen, dass alle Mitarbeitende den aktualisierten eLearing-Kurs zur Datensicherheit zu absolvieren haben.

Der Tätigkeitsbericht geht auf weitere Fragen in Sachen Datensicherheit ein. So zum Beispiel auf die Veröffentlichung von betreibungsrechtlichen Daten im Internet oder das E-Mail-Adressen von Privaten nicht durch die Verwaltung weitergegeben werden dürfen. Ebenso hält der Bericht fest, dass sogenannte «Dashcams» – Kameras welche im Auto installiert werden um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen – aus Sicht des Datenbeauftragen unzulässig sind.

Ebenso nimmt der Bericht Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung auf. So dürfen heikle Klientengespräche nicht per «Skype» geführt werden oder Verwaltungsangestellte müssen sich öffentliche Ratings gefallen lassen, sofern diese fair ablaufen.

Wie man seine Privatsphäre besser schützen kann und viele weitere Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz, beantwortet der Tätigkeitsbericht 2013, welcher auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten frei zugänglich ist.

 

 

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