Datenschützer zu SBB-Namensschildern
SBB-Personal soll in heiklen Situationen künftig auf das Tragen eines Namensschilds verzichten dürfen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte unterstützt eine entsprechende Forderung der Gewerkschaft Transfair. Die Bekanntgabe der Identität könne die persönliche Sicherheit der Angestellten beeinträchtigen, schreibt die Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dies etwa, wenn Reisende mit einer Busse nicht einverstanden sind und SBB-Personal dann privat belästigen. Transfair fordert deshalb, dass wahlweise statt des Namens nur die Berufsbezeichnung und Personalnummer auf dem Schild angegeben werden kann.
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