Dash-Cam nur in schweren Fällen Beweis

Videoaufnahmen einer Kamera im Auto («Dash-Cam») dürfen nur bei schweren Verkehrsdelikten als Beweismittel verwendet werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Verurteilung einer Autofahrerin aus dem Kanton Zürich aufgehoben. In dem Fall geht es um eine Frau, die wegen eines riskanten Überholmanövers verurteilt worden war. Das Gericht verwendete als Beweismittel Dash-Cam-Aufnahmen eines anderen Autofahrers. Gemäss Bundesgericht ist die Verwendung solcher Aufnahmen jedoch nur erlaubt, wenn es sich um «schwere» Verkehrsdelikte handelt. Diese Vorgabe sei im konkreten Fall nicht erfüllt.

Quelle:swisstxt
Dash-Cam nur in schweren Fällen Beweis
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon