Von Serienmördern und Jack the Ripper

Das sind die schlimmsten Verbrechen Luzerns

Luzerner Guillotine, 1863

(Bild: Historisches Museum Luzern)

Der Vierfachmörder von Rupperswil steht aktuell vor Gericht. Eines der schlimmsten Verbrechen der letzten Jahre erschüttert die Schweiz. Auch im Kanton Luzern wurden in der Vergangenheit schlimme Verbrechen verübt. Einmal entdeckte man ebenfalls eine Leiche in einer Brandruine.

Seit diesem Dienstagmorgen ist der Prozess um den Fall Rupperswil im Gang. Der Angeklagte Thomas N. hat gemäss Anklageschrift am 21. Dezember im Jahr 2015 die 48-jährige Carla S., deren Söhne (13- und 19-jährig) sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes Simona F. ermordet. Den 13-Jährigen soll der Täter sexuell missbraucht haben. Anschliessend legte er das Wohnhaus in Brand.

Solch schreckliche Taten erschüttern die Bevölkerung, das Interesse und Mitgefühl ist jeweils riesig. Besonders, wenn eigentlich Unbeteiligte plötzlich zu Opfern werden. Denn im Gegensatz zum Fall Rupperswil finden die meisten Tötungsdelikte unter Personen statt, die sich kennen. 

Immer wieder ist auch der Kanton Luzern Schauplatz von brutalen Verbrechen (siehe Box am Ende). Der wohl schlimmste Mordbrand in der Luzerner Kriminalgeschichte fand 1893 in Büron auf dem Hof Kächmatt statt. Die «historisch denkwürdige Schandtat von Johann Keller», schildert Historiker Pirmin Meier in der Festschrift zum 200-jährigen Jubiläum der Gebäudeversicherung Luzern. Der Fall endet mit einer Enthauptung. Doch dazu später.

Keller schlug Magd den Schädel ein

Dem keineswegs dummen Johann Keller wurde von einer ledigen Pflegemutter der Aufstieg zum Hofbesitzer ermöglicht. Gerne hätte die Pflegemutter Keller mit ihrer Nichte verkuppelt – seit dem 14. Lebensjahr hatte das Mädchen mit Keller ein Verhältnis. Keller wiederum schwängerte gleichzeitig die Hausmagd.

Des Täters teuflischer Plan sah nun wie folgt aus: Erst wollte er die Magd samt ungeborenem Kind beseitigen. Anschliessend wollte er sich von der Versicherung und der Pflegemutter ein neues Leben finanzieren lassen. 

Am 22. April schritt er zur Tat. Mit einem schweren Hammer schlug er der schlafenden Schwangeren den Schädel ein. Dann steckte er Wohnstube und Schlaftrakt mit Petrol, Zeitungen und Kleidern in Brand. Einen Knechten, der zu diesem Zeitpunkt betrunken im Bett lag, rettete Keller.

Begnadigung wurde abgelehnt

Der ursprüngliche Hauptverdacht lautete auf Versicherungsbetrug. Erst nach der gerichtsmedizinischen Untersuchung wurde er in die Tatbestände Mord, Brandstiftung, fortgesetzte Unzucht und Mordversuch umgewandelt. Seltsam erschien den Beteiligten insbesondere, dass die Leiche der Magd im Bett liegen blieb, was bei Brandfällen durchaus ungewöhnlich ist. Zudem entdeckte man den weiblichen Embryo.

Am 25. Oktober 1893 wurde Johann Keller zum Tode verurteilt. Das Urteil konnte jedoch nur vollzogen werden, weil der Grosse Rat in Sachen Begnadigung hart blieb. Keller hoffte auf Milderung des Urteils, weil seine Pflegemutter ihn als 15-Jährigen zu geschlechtlichem Umgang verführt hatte.

Doch Keller leistete sich eine weitere Straftat, die an seiner Reue und Einsicht zweifeln liess. Sechs Wochen zuvor, am eidgenössische Bettag, versuchte er – bereits zum zweiten Mal – aus der Haft zu entfliehen. Dabei schmetterte Keller einem Wärter eine Mostflasche über den Kopf. Der Staatsanwalt schätzte dies als Mordversuch ein. 

Für die Begnadigungen war das Kantonsparlament zuständig. Von 126 Anwesenden stimmten 72 für die Hinrichtung – 48 dagegen. Die Konservativen waren damals strikt, während es bei den Liberalen Befürworter und Gegner der Todesstrafe gab. Am 31. Oktober 1893 wurde «Mordbrenner Keller» durch ein Fallbeil getötet.

Spektakuläre Fälle der Luzerner Kriminalgeschichte

Ein Jahr vor der Enthauptung Kellers sorgte die Hinrichtung des italienischen Lustmörders Ferdinando Gatti für vergleichsweise wenig Diskussionen. Gatti hatte sich in Jack-the-Ripper-Manier an einer ehrenhaften Luzerner Lehrerin vergangen. Diese Geschichte beleuchtete zentralplus im Damalsblog. Ebenso die Geschichte der Dienstmagd Anna Hunkeler-Bucheli, die 1942 in Kriens ihre Chefin erschlagen und die Leiche im Ofen verbrannt hatte. 

Zu erwähnen ist auch der Fall des vierfachen Raubmörders Matthias Muff aus dem Jahre 1909. Dieser hatte in Hellbühl ein Ehepaar und zwei Knechte erschossen. Danach versuchte er erfolglos, das Wohnhaus, in dem sich noch sieben Kinder und drei Erwachsene befanden, in Brand zu stecken. Ein Mordversuch an zehn weiteren Personen also, wie es in der Anklageschrift hiess. Muff wurde am 2. Mai 1910 hingerichtet.

Letzte Hinrichtung 1915

Der letzte hingerichtete Luzerner war Anselm Wütschert im Jahr 1915. Seine Geschichte ist besonders abscheulich, die «Weltwoche» berichtete vor 13 Jahren ausführlich darüber. Wütschert wollte eine 20-Jährige zum Geschlechtsverkehr zwingen. Diese weigerte sich jedoch. Wütschert schlug das Opfer nieder und schnitt ihm die Kehle durch. Anschliessend schnitt er der 20-Jährigen die rechte Brust ab, verstümmelte die Genitalien und vollzog an der Leiche den Geschlechtsverkehr. 

Der Täter kommentierte bei der Vernehmung: «Ich sagte dem Mädchen: Wenn du mich vögeln lässt, tue ich dir nichts. Es antwortete, diese Schlechtigkeit wolle es nicht tun, lieber würde es sterben und in den Himmel kommen. Als ich ihm sagte, dass ich es sonst töten werde, faltete es die Hände und betete ‹O Barmherzigkeit Gottes›. Darauf schlug ich es von Sinnen und schnitt ihm mit der Schere aus ihrem Strickzeug die Gurgel auf. Weil ich wissen wollte, ob in ihrer Brust Milch ist, schnitt ich sie ab. Dann wollte ich den Geschlechtsverkehr ausführen, doch es ging nicht, weil es unten zu eng war. Da habe ich halt alles mit der Schere abgehauen, danach ging es. Ich habe sie getötet, damit man mir den Kopf abschneidet und ich nicht ins Zuchthaus komme. Das Leben ist mir schon lange verleidet.»

Aus der jüngeren Vergangenheit kennt man den Fall des «Todespfleger von Luzern». Dieser tötete 22 Menschen in Pflegeheimen zwischen 1995 und 2001. So viele Menschen tötete kein Serienmörder in der Schweizer Kriminalgeschichte. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er stellte bereits zwei Mal ein Gesuch auf vorzeitige Haftentlassung, jedoch ohne Erfolg.

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