Luzernerin reiste heimlich aus Risikogebiet ein

Das passiert, wenn du die Quarantäne-Regeln ignorierst

Wer aus einem Risikoland einreist, muss zehn Tage in die Quarantäne – sonst droht eine Busse. (Bild: Pixabay)

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat eine 41-Jährige verurteilt, weil sie nach ihrer Einreise aus einem Risikogebiet nicht in Quarantäne ging. Mit einer Busse von 250 Franken kam die Frau noch glimpflich davon.

Ferien in der Schweiz waren diesen Sommer stark angesagt. Die Ferienplanung erleichterte es allemal. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus wurden – teils innerhalb weniger Tage – zahlreiche Länder zum Risikogebiet erklärt. Wer sich dort aufhielt, musste nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne.

Eine Luzernerin hatte das offenbar nicht mitbekommen. Die reiste Anfang August von Moldawien herkommend über die Türkei zurück in die Schweiz. Bei der Dienststelle für Gesundheit meldete sie sich nicht – obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre. Die Türkei stand nämlich bereits seit dem 6. Juli auf der Liste der Risikoländer.

Zehn Tage hätte die 41-Jährige in Quarantäne gehen müssen. Doch sie bewegte sich sorglos durch den öffentlichen Raum und reiste weiterhin durch den Kanton.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau die Regeln nicht bewusst in den Wind geschossen hat. Trotzdem: Der Verstoss wäre aus ihrer Sicht «bei der gebotenen Sorgfalt» vermeidbar gewesen.

Die Frau wird deshalb wegen fahrlässigen Missachtens der Meldepflicht und Entziehen einer angeordneten Quarantäne verurteilt. Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, wird sie mit einer Busse von 250 Franken bestraft. Zudem muss sie Gebühren von 320 Franken bezahlen.

Auch bei Fahrlässigkeit drohen Bussen bis 5000 Franken

Damit bleibt die Staatsanwaltschaft im untersten Bereich des Strafrahmens. «Bei Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss zurzeit mit einer Busse in Höhe von mindestens 250 Franken gerechnet werden», schreibt Sprecher Simon Kopp auf Anfrage.

Wer die Meldepflicht nicht befolgt, das heisst: sich nicht innert zwei Tagen nach der Einreise bei den kantonalen Behörden meldet, kann gemäss Epidemiengesetz mit einer maximalen Busse von 10'000 Franken bestraft werden. Gleiches gilt, wenn man sich einer Quarantäne entzieht.

Auch bei Fahrlässigkeit sind Bussen bis zu 5000 Franken möglich. «Es wird jeder Fall einzeln geprüft», ergänzt Simon Kopp. Sich also darauf zu verlassen, dass ein Verstoss «nur» 250 Franken kostet, ist also nicht anzuraten.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Raymond
    Raymond, 31.10.2020, 11:36 Uhr

    Wenn man die Regeln ignoriert dann gibts eine Busse: https://www.zentralplus.ch/das-passiert-wenn-du-die-quarantaene-regeln-ignorierst-1927651

    Aber ins Spital arbeiten gehen ist dann erlaubt? Das versteht nun wirklich kein Mensch mehr. Diese Pandemie sollte man eigentlich ernst nehmen aber bei solchen seltsamen Regeln wird einem das sehr schwer gemacht.

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    • Profilfoto von Raymond
      Raymond, 31.10.2020, 11:37 Uhr

      sorry beim falschen Artikel kommentiert…

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  • Profilfoto von Raymond
    Raymond, 31.10.2020, 11:34 Uhr

    Aber ins Spital arbeiten zu gehen wäre erlaubt gewesen….

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