Städter müssen Maske immer griffbereit haben

Das musst du über die neuen Corona-Regeln wissen

Auch am Arbeitsplatz gilt nun schweizweit Maskenpflicht – ausser im Einzelbüro. (Bild: Unsplash)

Der Bundesrat hat heute die Weichen für eine einheitliche Pandemie-Bekämpfung gestellt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten, was das nun für dein Weihnachtsessen, den Restaurantbesuch oder den Arbeitsplatz bedeutet.

Die Massnahmen, die der Bundesrat heute beschlossen hat, gehen weit. Sperrstunde ab 23 Uhr und eine Maskenpflicht, die für Städter praktisch auf alle Bereiche – auch draussen – ausgedehnt wird. Zudem gilt ab Donnerstag eine Beschränkung von privaten Treffen auf zehn Personen, bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sind es 15. Veranstaltungen mit über 50 Personen sind verboten.

Gesundheitsdirektor Alain Berset (SP) sagte schon am Dienstag, dass sich die Bevölkerung darauf einstellen muss, dass die Massnahmen länger gelten. Das heisst wohl, dass wir zumindest für die kommenden Wintermonate mit diesen Einschränkungen leben müssen.

1. Brauche ich jetzt überall eine Maske?

Die Maskenpflicht im Freien gilt ab Donnerstag überall dort, wo die Abstände nicht mehr eingehalten werden können, zum Beispiel in belebten Fussgängerbereichen.

De facto wird in weiten Teilen der Städte wie Luzern und Zug die Maske damit zur Pflicht – drinnen wie draussen. Denn neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorten, Büros, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkten.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis 12 Jahre, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

Wo draussen der Abstand ohne Probleme eingehalten werden kann, etwa auf dem Land und im Wald, gilt weiterhin keine Maskenpflicht.

2. Soll ich überhaupt noch ins Büro?

Der Bundesrat gibt eine dringende Empfehlung für das Homeoffice ab, wo dies möglich ist. Wer trotzdem ins Büro will oder muss: Gesamtschweizerisch gilt die Maskenpflicht nun auch am Arbeitsplatz, sofern keine Einzelbüros vorhanden sind.

Luzern hat die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bereits eingeführt, Zugerinnen und Zuger werden sich nun vermehrt darauf einstellen müssen, die Maske vor dem Computer zu tragen.

3. Und zur Schule?

Ähnliches gilt auch für Schülerinnen: Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) zwar erlaubt. Neu gilt aber in Schulen ab der Sekundarstufe II eine generelle Maskenpflicht.

Hochschulen müssen ab dem 2. November komplett auf Fernunterricht umstellen, sofern sie das noch nicht getan haben.

4. Werden nun alle Discos und Clubs definitiv geschlossen?

Ja. Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus, ist der Bundesrat überzeugt.

In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

5. Darf ich wenigstens noch mit Freunden meinen Geburtstag feiern?

Wenn du maximal 9 Freunde oder Kolleginnen einlädst. Die Beschränkung auf 10 Personen an privaten Treffen bedeutet das Aus für das grosse Familienfest an Weihnachten, die üppige Geburtstagsparty oder eine Silvester-Sause mit der ganzen Nachbarschaft: Der Besuch von Tante Frieda und Grossonkel Albert samt Kind und Kegel darf – oder muss – deshalb getrost verschoben werden.

Unser Tipp: Das Geburtstags- oder Familienfest mal auf den Frühling ankündigen – natürlich mit Vorbehalt. Das gilt auch für die grosse Hochzeitsfeier, auch wenn sie von langer Hand geplant wurde.

6. Darf ich mit Maske zum Fussballtraining oder in die Chorprobe?

Nein. Sportarten mit Kontakt sind für alle über 16 Jahre verboten, die keine Profis sind. Das heisst: Das Fussballtraining für Amateure fällt so oder so aus. Das gilt auch für Laienchöre, weil dort besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden.

Erlaubt sind Freizeitaktivitäten und Sporttrainings, bei denen maximal 15 Personen teilnehmen und die Abstände eingehalten werden können. Das lässt einen gewissen Interpretationsspielraum, ob damit die Bandprobe oder das Schachclub-Training möglich ist.

Keine Maske brauchts bei Aktivitäten draussen oder in grosszügigen Innenräumen. Etwa bei Sportarten mit grossem Abstand, wie Badminton oder Kunstvernissagen in grossen Sälen.

7. Wo soll ich den nächsten EVZ-Match schauen?

Zuhause vor dem Fernseher. Mit viel Aufwand haben der EV Zug und der FC Luzern Schutzkonzepte erarbeitet, um Spiele vor Zuschauern stattfinden zu lassen. Der Bundesrat will aber nur noch öffentliche Veranstaltungen mit unter 50 Personen erlauben. Das heisst: Der Sport findet – wenn überhaupt – wieder vor leeren Rängen statt.

Konsequenzen hat die neue Obergrenze natürlich auch für Konzerte, Theater und andere kulturelle Veranstaltungen.

Wie die Massnahmen konkret umgesetzt werden, kommunizieren die Kantone in den kommenden Tagen, wie die Zuger und Luzerner Gesundheitsbehörden auf Anfrage von zentralplus mitteilen.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Paul Bründler
    Paul Bründler, 29.10.2020, 09:20 Uhr

    Bei der Vorschrift für die Maskenpflicht im Freien hätte ich gerne konkretere Angaben, weil da für mich der Spass langsam aufhört.
    – Muss ich diese auch beim Joggen tragen? Falls nein, wie schnell muss ich laufen, damit ich maskenbefreit bin?
    – Muss ich die bspw. in der Tribschenstadt (Siedlungsgebiet, Wohngebiet) tragen, wo ich locker ausweichen kann, wenn jemand kommt, während ich im Wald meistens nicht vom Weg abgehen kann?
    – Wie hoch ist die Busse, wenn ich die Regeln falsch interpretiere?
    – Wie lange müssen wir uns das bieten lassen?

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  • Profilfoto von Andreas Peter
    Andreas Peter, 28.10.2020, 18:08 Uhr

    Offenbar steigt die Zahl der Hospitalisierungen.
    Es bleibt aber die Tatsache, dass im Kanton Luzern seit März genau 25 Personen mit Corona gestorben sind und ca. 2000 Menschen ohne Corona gestorben sind.
    Es gilt immer die Frage nach der Verhältnismässigkeit und der Rechtsstaatlichkeit.

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    • Profilfoto von Dunning-Kruger
      Dunning-Kruger, 29.10.2020, 11:24 Uhr

      Aussagen, welche in diesen verstörenden Zeiten besser nicht getätigt werden.

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