Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das musst du über die Maskenpflicht an der Kanti wissen

Maskenpflicht im Schulunterricht: Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen Luzerner Gymeler Mundschutz tragen. (Bild: Adobe Stock)

Ab dem neuen Schuljahr gilt in Gymnasial- und Berufsschulen Mundschutzpflicht. Den ganzen Tag unter der Maske zu schwitzen, könnte sich negativ auf die Leistungen der Schülerinnen auswirken.

Der Kanton Luzern führt mit dem Kanton Jura als Erstes die Maskenpflicht für Schüler ein. Sie gilt voraussichtlich ab dem kommenden Schuljahr an Gymis und Berufsschulen. «Das Bildungs- und Kulturdepartement plant, wenn möglich das Schuljahr mit Präsenzunterricht und mit Vollbetrieb zu starten», begründet Regula Huber, Leiterin Kommunikation beim Departement, den Entscheid.

Was passiert, wenn Schüler sich weigern?

Wie die Massnahme umgesetzt und kontrolliert wird, regeln grundsätzlich die Schulen. «Wir appellieren bei der Umsetzung an den gesunden Menschenverstand und an das Verantwortungsbewusstsein – es geht schliesslich um die Eindämmung der Pandemie», sagt Huber. Wer sich dennoch nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen: «Primär wird das Gespräch gesucht, danach sind die üblichen Disziplinarmassnahmen vorgesehen.»

Im ÖV gibt es Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind. Ob das auch an den Schulen so gehandhabt wird, werde derzeit mit dem Kantonsarzt abgeklärt.

Wer bezahlt für die Masken?

Berappen müssen die Schüler die Masken selbst, respektive ihre Eltern. Das kann ins Geld gehen. Bedenkt man, dass im kommenden Schuljahr 14 Wochen Ferien und sechs Feiertage, die auf einen Werktag fallen, enthalten sind, ergibt das noch immer 184 Schultage. Bei einem Verbrauch von zwei Masken pro Tag und einem Preis von einem Franken pro Maske wären das 368 Franken pro Schuljahr oder gut 30 Franken pro Monat.

Grundsätzlich seien die Schüler für ihr Schulmaterial verantwortlich. Das schliesse derzeit auch die Masken ein. Aber: «In Härtefällen wird es sicher möglich sein, eine gute Lösung zu finden. Es kann sein, dass politische Entscheidungen die Kostenübernahme anders regeln werden.»

Hat die Maskenpflicht Auswirkungen auf die Noten?

Das fragen sich derzeit viele. Der Präsident des Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverbands, Alex Messerli, sagt zur «Luzerner Zeitung»: «Die Jugendlichen müssen diese Maske ja stundenlang tragen, was sich auf die Leistung niederschlägt.» Regula Huber vom Bildungs- und Kulturdepartement würde nicht so weit gehen. Die Fragen bezüglich der Auswirkungen auf die Leistungen der Schüler würden derzeit mit Fachleuten geklärt. «Ich verweise auf die Regelung für den ÖV sowie verschiedene Berufe im Medizinalbereich, wo tagtäglich gut mit Masken gearbeitet wird – warum sollte das in den Schulen nicht möglich sein?»

Wann und wo gilt die Maskenpflicht?

Eine Maske tragen müssen Schüler, wenn sie im Unterricht den Abstand nicht einhalten können. Bei einem Vollbetrieb sei das nicht immer einfach, sagt Huber. Es gebe aber auch Szenarien, wo die Pflicht entfällt: «In kleinen Arbeits- oder Lerngruppen, in grossen Räumen und beispielsweise auch beim Sportunterricht ist Abstandhaltung sicher möglich.» Überall auf dem Schulgelände, wo dies nicht der Fall ist, gilt Maskenpflicht – auch in den Pausen.

Die Planung werde in den Sommerferien stattfinden. Die Situation könne sich bis zum Beginn des neuen Schuljahrs auch noch ändern, betont Huber. «Wir beobachten die Fallzahlen und entscheiden – auch in Absprache mit dem Kantonsarzt – im August das weitere Vorgehen.»

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Petra Riedl
    Petra Riedl, 16.07.2020, 06:49 Uhr

    Liebes Zentralplus-Team
    Mein Sohn und ich arbeiten beide seit März 8-10 Stunden mit Hygienemasken (Gesundheitswesen) und weder unsere Gesundheit noch unsere Arbeitsleistung ist dadurch beeinträchtigt. Ich denke eine Maske bringt niemanden um COVID 19 kann das schaffen. Bitte zuerst ausdauernde Selbstversuche machen und dann „urteilen“. Besten Dank und bleibt alle gesund oder werdet ohne Beatmungsgerät hoffentlich immun. Petra:)

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  • Profilfoto von Heiko Reinkober
    Heiko Reinkober, 16.07.2020, 01:28 Uhr

    «Wir appellieren bei der Umsetzung an den gesunden Menschenverstand und an das Verantwortungsbewusstsein» – hoffentlich gibt es noch jemanden zumindest in dem Alter, der beides sein Eigen nennen darf – in dem Fall wird er sich garantiert nicht der schweren verordneten Körperverletzung, psychischen Misshandlung und vollkommenen Entwürdigung sowie De-Individualisierung ohne jeglichen realen Hintergrund aussetzen und den Maulkorb verweigern.

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    • Profilfoto von M. Moser
      M. Moser, 17.07.2020, 06:33 Uhr

      Herr Reinkober,
      Den Maulkorb verweigern??? Sie betrachten also die Einführung der Maskentragpflicht im Schulbetrieb an der Kantonsschule als «Maulkorbverteilung»? Wie schon mal gefordert, sollten sich die Krankenkassen mal wie Haftpflichtversicherungen verhalten und bei einer Nichteinhaltung der offiziellen Vorschriften der Kantone einfach im Rahmen der Verschuldenshaftung Regress auf den Fehlbaren nehmen. Bei manchen Leuten wird die Vernunft erst über den Geldbeutel gesteuert!

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