Stadt erhöht auf 2018 die Parkplatz-Tarife

Das muss man in Zug neu an Gebühren abliefern

Auch auf dem Zuger Postplatz ist das Parkieren seit dem 1. Januar teurer geworden.

(Bild: woz)

Lange war Zug ein Eldorado der Billigparkplätze. Ab dem 1. Januar 2018 wird es für Autofahrer in der Stadt Zug mit der neuen Gebührenordnung für Parkplätze teurer. Ebenfalls neu geregelt werden die Tarife für Anlässe und das Gastgewerbe.

Ab dem 1. Januar 2018 wird Parkieren in der Stadt Zug teurer. Dann tritt nämlich die beschlossene Gebührenerhöhung in Kraft. Ebenfalls auf Anfang Jahr gilt die neue Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichem Raum, Gastgewerbe und des Strafbefehlsverfahren. Sie ersetzt mehrere bestehende Regelungen.

Die Anpassungen gehören zum Programm «Sparen und Verzichten II» und sollen der Stadt jährlich rund 1,1 Millionen Franken mehr einbringen.

Stadtrat will Misstände beheben

Es wird neuerdings unterschieden zwischen Langzeitparkplätzen, Kurzzeitparkplätzen in Zentrumsnähe und an peripheren Standorten sowie in Parkhäusern. Die Gebührenerhöhung fällt gemäss dem Stadtrat moderat aus, teilweise bleiben die Tarife sogar gleich, zum Beispiel bei den Langzeitparkplätzen. Die Kurzzeitparkplätze im Zentrum kosten neu zwei Franken pro Stunde, bisher wurde nur ein Franken fällig. Ausserhalb des Zentrums kostet die Stunde ab 2018 einen Franken. Zum Vergleich: In Luzern kostet eine Stunde im Zentrum 2.50 Franken. In Zürich kostet in der Innenstadt die erste halbe Stunde einen Franken, eine Stunde dann drei Franken.

Gegen die Gebührenerhöhung wehrte sich insbesondere die SVP. Der Stadtrat legte bereits im Herbst dar, wieso er der Meinung ist, dass die höheren Tarife nötig sind (zentralplus berichtete). In einer Medienmitteilung argumentiert er erneut, dass die heutigen Gebühren nicht kostendeckend seien und über Jahrzehnte weitgehend dieselben blieben.

Bei den Parkgebühren sei in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt eine Unterdeckung von zwei Millionen Franken entstanden. Das heisst: Die Bewirtschaftung der Parkplätze werde jährlich mit Steuergeld quersubventioniert, heisst es in der Mitteilung. Diesen «Missständen» will man mit den höheren Gebühren entgegenwirken.

Drei unterschiedliche Tarife für Anlässe

Bei den Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes gibt es in Zukunft verschiedene Tarife – je nach Art der Veranstaltung. Vereine kommen dabei günstiger weg als kommerzielle Anbieter. Wenn für einen Anlass Tickets verkauft werden, kommt ein höherer Tarif zur Anwendung als bei einer gemeinnützigen Veranstaltung. Eine dritte Kategorie sind Anlässe von Quartiervereinen, Nachbarschaften, Kirchgemeinden, Zünften oder Veranstaltungen, die im Auftrag der Stadt Zug durchgeführt werden. Diese profitieren von tiefen oder gar wegfallenden Gebühren.

Mit der vorliegendenen neuen Gebührenordnungen will der Stadtrat eine vollständige Rechtsgrundlage schaffen, die Übersicht und Transparenz schafft.

Hinweis: Hier finden Sie die neuen Gebühren für das Parkieren. Und hier finden Sie die detaillierte Liste der Gebühren für das Gastgewerbe, Anlässe, Taxis und Strafbefehle.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon