Staatsanwaltschaft Zug büsst Maskenverweigerer

Das kostet es, wenn Du im Zug heimlich die Schutzmaske ausziehst

Weil er im Zug seine Schutzmaske auszog, muss ein Passagier 500 Franken an die Staatsanwaltschaft Zug bezahlen. (Symbolbild: SBB CFF FFS) (Bild: Symbolbild: SBB CFF FFS)

Wer in einen SBB-Zug einsteigt, wird zu Beginn der Fahrt daran erinnert, dass Maskenpflicht gilt. Doch was passiert eigentlich, wenn man sich nicht daran hält? Es kostet Geld, wie nun ein Fall aus Zug zeigt. Und mehr als doppelt so viel, wie Schwarzfahrer zahlen müssen.

Ohne gültiges Billett unterwegs zu sein kostet in Zug 100 Franken. Bei längeren Strecken sind es auch mal 150 Franken, wie entsprechende Strafbefehle der Staatsanwaltschaft zeigen. Im Wiederholungsfall wird’s natürlich teurer.

Kostspielig ist es auch, sich im Moment «oben ohne» – sprich ohne Schutzmaske – in einen Zug zu setzen. Das musste ein Mann aus Lausanne kürzlich am eigenen Leib erfahren. Der 46-Jährige war Ende August um 21 Uhr im Zug von Luzern nach Erstfeld unterwegs. Weil er keine Maske trug, forderte ihn die Transportpolizei auf, sich eine aufzusetzen. Vordergründig hielt er sich auch daran. Doch kaum waren die Polizistinnen weg, verschwand auch die Schutzmaske.

Die Zugfahrt kostet ihn 500 Franken

Als die Polizisten 20 Minuten später wieder durch den Zug liefen, entdeckten sie, dass der Kolumbianer die Maske abgezogen hatte. Da war der Zug gerade in Rotkreuz eingefahren. Dieses Mal beliess es die Polizei nicht bei einer Verwarnung – es folgte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zug.

Diese kommt nun zum Schluss, dass sich der Mann einer Gesetzesübertretung schuldig gemacht hat, die wohl den wenigsten bekannt sein dürfte. Es geht dabei nicht um einen Verstoss gegen die Covid-Verordnung, wie man annehmen könnte. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte «Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr».

Die Zugfahrt kommt den Mann nun teuer zu stehen. Er wird mit einer Busse von 250 Franken bestraft, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht. Darüber hinaus muss er Gebühren in der gleichen Höhe bezahlen – weshalb sein Verstoss den Maskenverweigerer also insgesamt 500 Franken kostet.

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12 Kommentare
  • Profilfoto von Rilke
    Rilke, 21.12.2020, 08:19 Uhr

    1. Ist das legal?

    2. Was wäre hätte er ein gültiges Attest (welches aber ignoriert wurde)

    3. Braucht es eine «Vor/Ver-Warnung» oder kann man gesetzlich jemand auf Anhieb einfach anzeigen?

    4. Kann jede natürliche Person jemand wegen nicht-tragen einer Maske anzeigen?

    5. Ist eine Anzeige gegen Covid-Verordnung kostenlos?

    6. Kann man auch rückwirkend bestraft werden? (z.B. Videoaufnahme)

    Dies sind unbeantwortete Fragen zum Artikel mit Substanz. Bitte um Klärung.

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    • Profilfoto von Sandra Klein
      Sandra Klein, 21.12.2020, 08:43 Uhr

      Ihre Fragen können Sie einfach selbst beantworten. Was unterscheidet dieses Vergehen von anderen, die mit einem Strafbefehl beurteilt werden? Nichts.

      1) Es ist der Job von Staatsanwälten, Strafbefehle auszustellen. Ob der Vorliegende auch angemessen ist, kann nur ein höherinstanzliches Gericht beurteilen, wenn es der Bestrafte bezweifelt.
      2) Dann hätte er es bei der Einvernahme vorzeigen können
      3-6) Auch hier gelten gelten die üblichen strafprozesslichen Regeln.

      Erwarten Sie tatsächlich, dass in jedem Artikel das juristische Regelwerk beigegeben wird? Lesen Sie doch einfach die Strafprozessordnung, wenn Sie Fachfragen begeistern.

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    • Profilfoto von Tobias Mueller
      Tobias Mueller, 21.12.2020, 16:21 Uhr

      1. Ist das legal?
      Ja.

      2. Was wäre hätte er ein gültiges Attest (welches aber ignoriert wurde)
      – Hatte er nicht. Somit erledigt sich das Was-wäre-wenn Szenario.

      3. Braucht es eine „Vor/Ver-Warnung“ oder kann man gesetzlich jemand auf Anhieb einfach anzeigen?
      – Nein, ist nicht zwingend. Aber lesen Sie den Text nochmals. Dem Mann kam eine Warnung zuteil.

      4. Kann jede natürliche Person jemand wegen nicht-tragen einer Maske anzeigen?
      – Ja.

      5. Ist eine Anzeige gegen Covid-Verordnung kostenlos?
      – Anzeigen allein sind normalerweise kostenlos. Allfällige Konsequenzen daraus unter Umständen nicht.

      6. Kann man auch rückwirkend bestraft werden? (z.B. Videoaufnahme)
      – Straftaten werden IMMER rückwirkend geahndet, da sie erst passieren müssen.

      Dies sind unbeantwortete Fragen zum Artikel mit Substanz. Bitte um Klärung.
      – Ihre Fragen könnten Sie sicherlich selbst beantworten. Aber ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 18.12.2020, 12:41 Uhr

    Reiner Terror ist das und Körperverletzung auch noch dazu, aber die Rechnungen weiden irgendeinmal beglichen, straflos kommen die Corona-Hysteriker nicht davon. Die Corona-Politik hat schon tausende getötet und zehntausender Existenzen vernichtet, weil wir selbstherrlich glauben übe die Natur stehen zu können

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    • Profilfoto von F. Vernunft
      F. Vernunft, 18.12.2020, 14:00 Uhr

      Ihre hetzerischen Kommentare als Corona-Skeptiker habe ich schon vermisst… 🙂
      Das Virus tötet wenn man diesem nicht Einhalt gebietet, nicht die Massnahmen.

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    • Profilfoto von Manjaro
      Manjaro, 18.12.2020, 15:09 Uhr

      Ebinger, der grösste Corona Schwurbler unserer Gmeinde und Region.
      Einfach nur bitter…..

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    • Profilfoto von Silvan Studer
      Silvan Studer, 18.12.2020, 17:22 Uhr

      @F. Vernunft & Manjaro: In welchem Punkt hat mebinger nicht recht?
      Versuchen Sie mal, ihren Informationshorizont etwas zu erweitern.
      Das kann zwar kurzfristig verunsichern, aber am Ende lohnt es sich!

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    • Profilfoto von Oberländer
      Oberländer, 20.12.2020, 21:42 Uhr

      @Silvan Studer: Waren Sie schon mal verletzt? Dann sollten Sie wissen, dass eine Maske zu tragen nichts mit Körperverletzung zu tun hat. Und wie genau soll die Corona-Politik Menschen töten? Das Virus tötet, nicht die Politik. Selbstverständlich ziehen die Massnahmen Konkurse nach sich. Es liegt in der Natur eine Krise, dass diese nicht mit netten Worten bewältigt werden kann, sondern Opfer fordert. Ich kann ihnen versichern, dass ohne drastische Massnahmen eine ungemein höhere Zahl an Existenzen vernichtet würde. Das machen Geschichte und Volkswirtschaftslehre deutlich. Leider sind die Corona-Skeptiker in ihren verworrenen Ansichten derart festgefahren, dass ihnen auch mit Vernunft und sachlichen Argumenten nicht zu helfen ist.

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  • Profilfoto von Andy Bürkler
    Andy Bürkler, 18.12.2020, 12:09 Uhr

    Und woher kommt das Geld für die Busse?
    Tippe auf Steuerzahler oder Umsätze aus dem Drogenhandel.
    Aber Hauptsache wir sind «offen» für die ganze Welt.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 18.12.2020, 13:27 Uhr

      Sie ekeln sich selbst an, stimmt’s?

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    • Profilfoto von Andy Bürkler
      Andy Bürkler, 18.12.2020, 18:13 Uhr

      @Greter: Ja stimmt, woher wissen Sie das?
      Ich spare auf eine Lobotomie, damit ich auch ein glücklicher Linksgrüner werden kann, wie alle anderen und nicht immer von diesen lästigen Fragen verunsichert werden.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 20.12.2020, 23:25 Uhr

      Ich bin froh muss ich sie nicht persönlich kennen 🙂 frohes Fest und gute Besserung.

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