Zuger Regierung wegen Kosten für Schulreisen in Kritik

«Das ist für die betreffenden Eltern und ihre Kinder entwürdigend»

Eigentlich sollen Schulreisen für Eltern keine Kosten verursachen. Im Kanton Zug ist das jedoch nicht immer der Fall. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Grundschulunterricht muss grundsätzlich kostenfrei sein. Eine Nachfrage bei allen Gemeindeschulen im Kanton Zug zeigt: Diesem Grundsatz wird noch nicht überall entsprochen. Ein Professor für Öffentliches Recht kritisiert die Zuger Regierung.

Eigentlich war es in den letzten Wochen für Schulreisen und Exkursionen zu heiss. Viele Klassen und ihre Lehrpersonen waren trotzdem unterwegs. Und schon bald werden sie es wieder sein –  der Herbst wird kommen. Stellt sich die Frage: Wer bezahlt all diese Ausflüge?

Rückblende. Es war eine Art Weckruf: Der mittlerweile berühmt gewordene Entscheid des Bundesgerichtes von Ende 2017 hatte die Schulen landesweit aufgeschreckt. Das Bundesgericht erinnerte klipp und klar daran, dass der Grundschulunterricht gemäss Verfassung kostenfrei sein muss.

Zeit für eine Nachfrage bei allen Zuger Gemeinden: Wie halten es die Schulen im Kanton Zug nun mit den Vorgaben des Bundesgerichtes? Sind Schulreisen, Exkursionen und Sporttage im Kanton Zug für Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit jetzt wirklich gratis?

Falls eine «Schulreise» Exkursionscharakter habe, so stehe dafür von der Gemeinde ein Exkursionskredit zur Verfügung, erklärt Rektor Philip Fuchs von der Schule Cham. Dieser Kredit könne für derartige Schulreisen verwendet werden. «Andere Schulreisen gibt es nicht mehr.» Und auch in Sachen Skitage gibt es Änderungen. «Wir führen aus Kostengründen keine Skitage mehr durch», sagt Philip Fuchs.

Keine konkrete Antwort aus Baar

Bei anderen Zuger Schulen verweist man darauf, dass die Kosten für solche Veranstaltungen von den Schulen oder der Gemeinde getragen werden. «Seit dem Jahre 2019 ist dies grundsätzlich auch bei den Schulen Hünenberg der Fall», sagt der Hünenberger Rektor Rolf Schmid. Eine Ausnahme habe es dieses Jahr noch beim Schneesporttag auf der Sekundarstufe I gegeben. Da sei ein Beitrag für die Tageskarte eingezogen worden.

Grundsätzlich müssten die Schülerinnen und Schüler der Schule Menzingen keine Beiträge für die Reisekosten von Schulreisen oder Skitagen bezahlen, erklärt Nino Steck vom Rektorat Menzingen. Wenn der Exkursionskredit aber aufgebraucht sei, könne es vorkommen, dass ein Unkostenbeitrag von 5 Franken gefordert werde.

«Allfällige Beiträge der Eltern für Schulreisen bewegen sich zwischen 0 und 20 Franken», sagt der Steinhauser Rektor Peter Meier. Der Betrag sei abhängig davon, wie viel Geld jeweils aus der Klassenkasse oder aus dem Exkursionskredit entnommen wird.

Keine inhaltlich konkrete Antwort auf die Frage, ob die Eltern für die Transportkosten von Skitagen oder Schulreisen nun wirklich nichts mehr bezahlen müssen, ist vom Rektorat Baar erhältlich. Stattdessen wird darum gebeten, «sich in dieser Angelegenheit an den Präsidenten der Rektorenkonferenz» zu wenden. Die gestellten Fragen liessen sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Doch, das lassen sie sich: Der erwähnte Bundesgerichtsentscheid ist in seinen Grundaussagen sehr klar und deutlich.

In der Stadt Zug bezahlen in der Regel die Eltern die Reise

Urs Landolt, Rektor der Stadtschulen Zug, verweist auf das Zuger Schulgesetz und die dazugehörende Verordnung. Auf diese Bestimmungen hatte sich schon der Zuger Regierungsrat berufen, als er im Sommer des letzten Jahres einen Vorstoss der beiden CVP-Kantonsrätinnen Anna Bieri und Laura Dittli beantwortete.

In der Verordnung zum Schulgesetz heisst es, die Gemeinden dürften von den Eltern Beiträge verlangen für die «Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten bei Schulreisen und freiwilligen Schul- und Klassenlagern». Urs Landolt von den Zuger Stadtschulen bestätigt auf Anfrage: «Die Reisekosten bei Schulreisen werden in der der Stadt Zug in der Regel durch die Eltern getragen.»

Was die freiwilligen Schulveranstaltungen betrifft, ist alles klar. Für diese dürfen gemäss Bundesgericht auch künftig Gelder verlangt werden. Aber ist es auch erlaubt, den Eltern weiterhin die Reisekosten für ganz normale Schulreisen aufzubürden?

«Das geht klar nicht», sagt Benjamin Schindler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen: «Das Zuger Schulrecht hat natürlich den Vorgaben der Bundesverfassung zu weichen.» Da diese Verordnung  vom Regierungsrat erlassen wurde, liege es an diesem, die entsprechende Änderung vorzunehmen.

«Das Kind riskiert, als Aussenseiter abgestempelt zu werden»

Auf Anfrage verweist Bildungsdirektor Stephan Schleiss auf die Antwort des Regierungsrates zum Vorstoss der Kantonsrätinnen Bieri und Dittli vom letzten Jahr. Der Zuger Regierungsrat hatte damals festgehalten, dass Schulreisen freiwillig seien. Das folge aus dem Aufenthaltbestimmungsrecht der Eltern. Falls die Einwilligung der Eltern fehle, müsse die Schule dafür sorgen, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler anderweitig beschäftigt würden.

Damit kann Rechtsprofessor Schindler nichts anfangen. Das sei offensichtlich ein vorgeschobenes Argument. Schindler verweist darauf, dass die Volksschule gemäss den Artikeln 19 und 62 der Bundesverfassung grundsätzlich obligatorisch und unentgeltlich sei: «Nun bestimmte Veranstaltungen pro forma für ‹freiwillig› zu erklären, damit man eine Kostenbeteiligung verlangen kann, ist für mich klar ein Verstoss gegen den Sinn und Geist des Bundesrechtes.» Man zwinge so die Eltern, den Beitrag zu bezahlen oder das Kind riskiere, als asozialer Aussenseiter abgestempelt zu werden.

«Ich bin klar der Meinung, dass Veranstaltungen im regulären Klassenverband und in der regulären Schulzeit unentgeltlich sein müssen. Die Kinder zum Unterricht in einem anderen Klassenverband zu ‹nötigen›, halte ich für unzulässig.»

Belege «unkompliziert» bei der Sozialhilfe einreichen

Im Vorstoss der Kantonsrätinnen Bieri und Dittli wurde darauf hingewiesen, dass es Eltern gibt, für die solche zusätzlichen Aufwendungen eine Belastung darstellen. Der Regierungsrat schrieb in seiner Antwort, dass in solchen Fällen in vier Gemeinden der Rektor die Eltern jeweils an die Sozialabteilung der Gemeinde verweise. Diese würden für solche Fälle über Mittel ausserhalb der wirtschaftlichen Sozialhilfe verfügen. Jene Eltern, die bereits bei der Sozialhilfe angemeldet seien, könnten gemäss Regierungsrat die entsprechenden Belege «unkompliziert» bei der Sozialhilfe einreichen.

Stephan Schleiss in seinem sehr aufgeräumten Regierungsratsbüro. (Bild: wia)

Bildungsdirektor Stephan Schleiss bekräftigt auf Anfrage, dass solche «individuellen Lösungen» jeweils möglich seien und zur Anwendung gelangen würden: «Ausschlaggebend ist in meinen Augen, dass das Kind teilnehmen kann. Ich bin überzeugt, dass wir für die 2,2 Prozent der Privathaushalte, welche im Kanton Zug Sozialhilfe beziehen, nachhaltig bessere Lösungen finden, wenn wir die Unterstützung nicht flächendeckend auf Personengruppen ausdehnen, welche diese Hilfe nicht benötigen.»

Bedürftige Eltern müssen sich «outen»

Professor Schindler ist damit nicht einverstanden: «Solche Empfehlungen widersprechen meiner Meinung nach der Intention der Verfassungsbestimmung, Chancengleichheit herzustellen. Der Grundschulunterricht muss in der öffentlichen Schule für ausnahmslos alle Kinder unentgeltlich sein.» Hätte man diesen Anspruch nur den Eltern bedürftiger Kinder zugestehen wollen, dann hätte man Artikel 19 BV anders formuliert – etwa analog zu Art. 29 Abs. 3 BV, wo der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege für Personen verankert ist, «die nicht über die erforderlichen Mittel verfügen».

Artikel 19 der Bundesverfassung wolle garantieren, dass die Schule kein Ort ist, wo soziale Unterschiede wahrnehmbar sind. «Müssen sich nun aber bedürftige Eltern gegenüber der Schule ‹outen›, werden soziale Unterschiede offensichtlich. Abgesehen davon, dass dies für die betreffenden Eltern und ihre Kinder entwürdigend ist.»

 «Das finde ich beschämend»

Und gerade noch: Das Bundesgericht geht in seinem Entscheid von Verpflegungskosten aus, die sich je nach Alter des Kindes – auf maximal zwischen 10 bis 16 Franken Zug belaufen dürfen. In der Antwort des Zuger RR auf den Vorstoss Bieri/Dittli ist aber von 20 Franken die Rede. Das kann für Eltern in prekären Verhältnissen im Falle einer ganzwöchigen Veranstaltung schon mal einen Unterschied machen. Das Bundesgericht scheine aber tatsächlich von einer Obergrenze von 16 Franken pro Tag auszugehen, merkt Rechtsprofessor Benjamin Schindler an.

Es fällt auf, wie unterschiedlich die Kantone mit dem Urteil des Bundesgerichtes umgehen. Im Kanton Freiburg zum Beispiel ist vorgesehen, dass der Kanton neu 6,5 Millionen Franken für Schul- und Unterrichtsmaterial ins Budget aufnimmt. Die Gemeinden ihrerseits sollen neu 3,8 Millionen Franken pro Jahr für schulische Aktivitäten ausgeben. Vor diesem Hintergrund meint Rechtsprofessor Schindler: «Dass reiche Kantone wie Zug in solchen Bereichen sparen, finde ich nur beschämend.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


7 Kommentare
  • Profilfoto von Felix von Wartburg
    Felix von Wartburg, 27.07.2019, 01:48 Uhr

    Vor einer Woche haben mich zwei Primarschülerinnen auf der Strasse angesprochen und mir selbstgebackene «Muffins» angeboten. Als ich nach dem Zweck ihrer Aktion fragte, sagten sie mir, es sei für ihr Klassenlager. Ich war schockiert. Wie kann es sein, dass in einem Land wie der Schweiz, wo private und institutionelle Grossvermögende nicht mehr wissen, wie sie ihren enormen Reichtum für weiteren Gewinn investieren sollen, Schulkinder auf der Strasse betteln müssen, um ein Klassenlager zu ermöglichen. Auch wenn die Optik eine andere ist, aber der Vergleich mit Strassenkindern in Bombay oder Rio ist nicht weit davon entfernt. Ich halte mich grundsätzlich zurück mit Schuldzuweisungen. Aber hier muss ich klar festhalten: Unsere Politik versagt komplett in dieser Beziehung. Erwachsene könnten sich ja gegen die ausschweifenden Gelüste der geldgierigen Finanzwirtschaft zur Wehr setzen. Aber Kinder?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Josef Manser
    Josef Manser, 24.07.2019, 08:38 Uhr

    Die schleichende Aufweichung der Kostenfreiheit des Grundschulunterrichtes ist bedenklich! Eine Schulreise und gezielte Exkursionen gehören doch dazu wie die Abgabe bzw. Zurverfügungstellung des Schulmaterials (auch technischer Utensilien wie erst recht eines heute offenbar unverzichtbaren Laptops)! Gut, dass das Thema aufgegriffen wird!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Birbaum Paul
    Birbaum Paul, 20.07.2019, 17:56 Uhr

    Ein interessanter Artikel!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Hallo
    Hallo, 16.07.2019, 10:16 Uhr

    Wie ist es denn in Burgdorf BE, es gibt im Sommer ein Fest wo alle Schulpflichtigen Kinder teilnehmen müssen. Ein wunderschönes Fest! Das aber mit imensen Kosten verbunden ist, man muss für die Kinder Kränze, Körbe oder Rucksäcke mit Frischblumen kaufen, und die Teilnahme ist obligatorisch, und die Kinder wollen ja auch gehen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Mike Zehnder
    Mike Zehnder, 15.07.2019, 06:40 Uhr

    Das Thema ist ein schlechter Scherz. Würde man tatsächlich die Schule konsequent für alle kostenfrei anbieten wollen, müssten sämtliche Dienstleistungen auf freiwilliger Basis erfolgen und alles Material (inkl. Bekleidung z.B. Uniform) von den Herstellern geschenkt werden. Das heisst, keine Lehrperson erhält mehr einen Franken Lohn, der Gärtner und der Abwart arbeiten wie zu Hause freiwillig, die ÖV Mitarbeitenden leisten Freiwilligenarbeit bei Schulklassen usw.
    Denn heutzutage bezahlen Eltern (auch wenn nicht alle) am Ende via Steuern für die Grundschule. Und das, liebe Leute, ist NICHT kostenlos und stellt auch die eine oder andere Familie vor Probleme, bei denen soziale Unterschiede sichtbar werden. Somit ist konsequenterweise klar: Schule kann und wird nie kostenlos sein und schon gar nicht soziale Unterschiede ausmerzen können. Hört bitte endlich auf mit dieser Augenwischerei!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 14.07.2019, 16:36 Uhr

    Einfach nur peinlich

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Esther Ambühl
    Esther Ambühl, 14.07.2019, 12:15 Uhr

    Spannender Bericht! Als Eltern von drei schulpflichtigen Kindern bekommen wir die ‹Umsetzung› des Bundesgerichtsentscheids im Kanton Zug in voller Wucht zu spüren. In der Regel wurden die Schulreisen abgeschafft oder sind eigentlich Exkursionen. Eine Schulreise mit Schreibmaterial ist keine Schulreise! Schulreisen sollen dazu da sein den Klassenverband zu stärken und einmal den Kindern die Möglichkeit geben andere Stärken, als sie in der Schule primär gefragt sind, zu zeigen. Schullager dürfen nichts mehr kosten, das zeigt sich bei der Wahl des Ortes (Anreise), Unterkunft und Programm. Und dass ganz viel Schulmaterial, das wir noch selbstverständlich von der Schule bekommen haben, heute von den Kindern mitgebracht werden muss (Leimstift, Bleistift etc.), daran haben wir uns schon gewöhnt. ‹Spannend› ist es auch zu sehen, wie auf Stufe Kanton mit dieser Frage umgegangen wird. Die Unterstufe des Langzeitgymnasium ist nur noch für ‹Gutbetuchte› gedacht. Kosten für Laptop (Pflicht!), Schulmaterial und Lager (freiwillig oder nicht) werden in hohem Masse auf die Eltern abgewälzt. Die Begründung: wer es sich nicht leisten kann, soll zuerst die Sekundarstufe und dann das Kurzzeitgymnasium besuchen. Sieht so Chancengleichheit aus?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon