Zuger «Lex Gastro» scheitert im Kantonsrat

«Das Hotel- und Gastgewerbe steht kurz vor dem Herzstillstand»

Restaurants und Hotels haben derzeit wenig zu feiern. (Bild: jal)

Das 80-Millionen-Paket des Kantons Zug für Coronahärtefälle ist beschlossen. Eine besondere Hilfe für die Gastronomie findet der Kantonsrat aber unnötig: Der überparteiliche Geschäftsmietenvorschlag erlitt Schiffbruch.

Erwartet die Schweiz ein weiterer Shutdown? Einen Tag vor den erwarteten Beschlüssen des Bundesrates zur Coronapandemie hat der Zuger Kantonsrat die Weichen für die Wirtschaft gestellt. Er hat am Donnerstag das Härtefallpaket unter Dach und Fach gebracht. Nebst den 66 Millionen Franken wurde in Windeseile eine zusätzliche Tranche von 15 Millionen Franken gesprochen.

Braucht es darüber hinaus spezifische Massnahmen für die Gastronomie? Ja, finden mehrere Parlamentarier verschiedenster Zuger Parteien. Schliesslich müssen Restaurants und Bars seit letztem Wochenende um 19 Uhr schliessen – die Verunsicherung ist entsprechend gross (zentralplus berichtete).

Es geht nicht ums Überleben

In der Stadt Zug ist am Dienstag ein entsprechender Vorstoss überwiesen worden (zentralplus berichtete). Auf kantonaler Ebene stand die Diskussion diesen Donnerstag an. Ein parteiübergreifendes Postulat – unterzeichnet hatten es Vertreter aller Fraktionen ausser der FDP – verlangt bei den Geschäftsmieten eine Lösung: Wenn ein Vermieter einem Restaurant einen Teil der Miete erlässt, soll der Kanton sich ebenfalls daran beteiligen.

«Der Vermieter wird zu nichts gezwungen, es bleibt bei der totalen Freiwilligkeit.»

Tabea Zimmermann Gibson, ALG

Das sei bitter nötig, sagte etwa Benny Elsener (CVP). «Das Hotel- und Gastgewerbe steht kurz vor dem Herzstillstand.» Es brauche nicht nur Härtefall-, sondern Überlebensmassnahmen. Elsener sprach von Umsatzeinbussen um die 80 Prozent – das liegt deutlich höher als die 40 Prozent, die vom Bund als Härtefall definiert werden.

«Unser Postulat soll die privaten Vermieter ermuntern, auch einen Teil der Last zu übernehmen», argumentierte auch Tabea Zimmermann Gibson (ALG). Sie hielt fest, dass dies nicht im Geringsten einem planwirtschaftlichen Eingriff gleichkomme: «Der Vermieter wird zu nichts gezwungen, es bleibt bei der totalen Freiwilligkeit.» 

Keine «Lex Gastro»

Bei den Bürgerlichen überwog aber die Ansicht, dass eine Lösung für die Geschäftsmieten der Gastro- und Hotelbranche keinen Sinn macht. Sondern im Gegenteil das Prozedere verkompliziere. Das Geld komme bei den Betroffenen schneller an, wenn sie ein Härtefallgesuch stellen, als wenn die Verwaltung eine neue Regelung erarbeiten müsse, sagte Andreas Hausheer für die zuständige Kommission. Rainer Leemann (FDP) warnte davor, für die Gastronomie einen Sonderweg zu schaffen, den es für andere Branchen, etwa die Kultur, nicht gibt.

Der Regierungsrat hielt fest, dass die «Mietgeschichten» bereits in den beiden Härtefallprogrammen berücksichtigt würden. «Bei den zusätzlichen 15 Millionen Franken kommt nicht nur, aber gerade auch die Gastronomie zum Handkuss», so Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP). Er sprach sich explizit gegen eine «Lex Gastro» aus.

«Wir setzen alles daran, das so unkompliziert wie möglich zu machen.»

Heinz Tännler, Regierungsrat

In einem Punkt nahm ihn das Parlament aber in die Pflicht. Emil Schweizer (SVP), selber Vermieter eines Gastrolokals, verlangte ein unkompliziertes Verfahren für diese Gelder. «Es ist wesentlich und entscheidend, dass diese Abläufe auch für die Gastronomen sehr einfach und schnell passieren können.» 

Denn so schnell der Kanton Zug die Härtefallmassnahmen aufgegleist hat: Am Verfahren ist Kritik laut geworden. «Der administrative Aufwand für Betriebe, um von der Härtefallregelung profitieren zu können, ist gross», sagte Tabea Zimmermann Gibson (ALG) stellvertretend für manch einen Unzufriedenen.

Die Worte nahm sich Finanzdirektor Heinz Tännler zu Herzen. Er erwähnte, dass das Antragsformular angepasst und vereinfacht werde, soweit es innerhalb der Vorgaben des Bundes möglich sei. «Wir setzen alles daran, das so unkompliziert wie möglich zu machen.»

Das Zuger Coronahilfspaket steht

Keinen Widerspruch gab es zuvor gegen das Coronahilfspaket von insgesamt über 80 Millionen Franken. Im Härtefallprogramm des Bundes stehen für Zuger Unternehmen, die finanziell besonders unter den Massnahmen leiden, 66,1 Millionen Franken zur Verfügung. 16,3 Millionen Franken davon steuert der Bund bei. Einen Antrag stellen können Firmen, welche die Kriterien des Bundes erfüllen – die also unter anderem in diesem Jahr 40 Prozent ihres Umsatzes eingebüsst haben.

Dazu packt Zug in Eigenregie weitere 15 Millionen Franken drauf. Der Kantonsrat hat am Donnerstag diesen zusätzlichen Rahmenkredit genehmigt. Bei diese Tranche werden die Hürden tiefer angesetzt: Das Geld kommt Unternehmen zugute, die «nur» 20 Prozent weniger Umsatz gemacht haben und von den jüngsten Massnahmen des Bundes betroffen sind.

Keine Obergrenze für A-fonds-perdu-Beiträge

Dazu kommt: Der Kanton Zug dürfte wohl mehr Geld auszahlen, das die Firmen nicht mehr rückerstatten müssen. Der Kantonsrat hat auf Antrag der Regierung einen fixen Verteilschlüssel aus der Vorlage gestrichen.

Ursprünglich wollte die Regierung rund 60 der ingesamt 66 Millionen Franken in Form von Darlehen auszahlen – die restlichen sechs Millionen hingegen in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen. Nun verzichtet er auf eine Limite, um angesichts der Dynamik möglichst flexibel zu bleiben.

«Es scheint sich eine Tendenz abzuzeichnen, dass wohl mehr nicht rückzahlbare Beiträge gesprochen werden müssen als ursprünglich geplant», begründete der Regierungsrat. Er erhält nun mehr Spielraum – und dazu das Vertrauen des Parlaments.

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