23-Jährige steht vor dem Luzerner Kriminalgericht

Das eigene Baby getötet und im Plüschteddy versteckt

Bezirksgericht Willisau, Symbolbild, Gericht (Symbolbild: zvg)

Eine damals 19-jährige Frau gebar vor vier Jahren in ihrer Elternwohnung in Luzern Zwillinge, die sie beide vorsätzlich getötet haben soll. Einen Säugling versteckte sie mehrere Tage lang in einem grossen Teddybären im Keller. Nun muss sie sich vor dem Kriminalgericht verantworten.

Nur zwei Wochen vor Weihnachten ereignete sich im Jahr 2015 in Luzern eine schwere familiäre Tragödie. Zwillinge wurden, kurz nach ihrer Geburt, von ihrer Mutter getötet. Die im siebten Monat schwangere Angeklagte gebar in ihrer Wohnung, die sie mit ihren Eltern teilte, ihre beiden Säuglinge.

Den ersten Säugling brachte die heute 23-Jährige alleine in der Badewanne zur Welt. Diesen tötete sie kurz nach der Geburt und versteckte ihn im Kellerabteil im Innern eines grossen Teddybären. Dies geht aus einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor.

Am Folgetag, rund 31 Stunden nach ihrer Erstgeburt, brachte sie, wiederum in der Badewanne, und ebenfalls ohne jemanden zu informieren, ihren zweiten Sohn zur Welt. Dieser war unterdessen aufgrund von Sauerstoffmangel im Mutterleib verstorben. Einem medizinischen Gutachten zufolge ist davon auszugehen, dass das zweite Kind überlebt hätte, hätte die Mutter medizinische Hilfe beansprucht.

Motiv der Angeklagten bisher unbekannt

Zum Motiv der vorsätzlichen Tötung beziehungsweise der Tötung durch unterlassene Hilfe ist in der Anklageschrift nichts vermerkt. Der Vater der Kinder hat die Beziehung zur Angeklagten rund drei Monate vor der Geburt beendet. Genauere familiäre und private Hintergründe bleiben jedoch unbekannt.

Bei der Beschuldigten wurde eine psychiatrische Störung geringen Ausmasses diagnostiziert. Da jedoch von keiner schweren psychischen Störung auszugehen sei, wäre von keiner Verminderung der Schuldfähigkeit auszugehen, so die Anklageschrift. Für diese Anklagepunkte muss sich die Angeklagte diesen Mittwoch vor dem Kriminalgericht in Luzern verantworten.

Spitalaufenthalt brachte Klarheit

Kurze Zeit nach der Geburt des zweiten Sohnes wurde die gebürtige Serbin von den Eltern wegen (angeblich starken Perioden-)Blutungen ins Kantonsspital Luzern gebracht, wo sie nach mehrfachem Nachfragen der Ärzte die Geburt eines der zwei Babys gestand.

Dieses fand die Polizei, in blutige Tücher gehüllt, in einem Wäschekorb in der Küche der Familienwohnung. Anhand der dabei gefundenen Plazenta konnte die Rechtsmedizin ausserdem auf eine Zwillingsgeburt schliessen.

Nach anfänglichem Bestreiten gestand die Angeklagte darauf ihre Erstgeburt und gab das Versteck ihres toten Säuglings im Kellerabteil bekannt. Insgesamt fünf Tage nach der Tötung des ersten Säuglings wurde dieser durch die Strafuntersuchungsbehörde gefunden.

Gefordert: 8 Jahre Haft, fast 70’000 Franken

Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Würde die Angeklagte vom Kriminalgericht für schuldig befunden, wären ausserdem Verfahrenskosten von rund 68’000 Franken zu entrichten. Definitive Massnahmen werden diesen Mittwoch vom Kriminalgericht Luzern bestimmt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von marsius
    marsius, 30.01.2019, 21:45 Uhr

    Ich denke diese arme junge Frau wurde ihrer Situation tragisch selbst überlassen und der Vater ist nicht minder verantwortlich als «Zeuger» männlich treibender, heiliger Lebenskraft!
    Es ist total daneben vom Staat, der Frau fast 70`000 in Rechnung zu stellen aber der UBS ihre Sünden die dutzende Leben forderte vom Teppich zu kehren!

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