«Verfahren würde ad absurdum geführt»

Darum verweigert Luzerner Gericht Maskengegnern den Zutritt

Die Polizei rückte anfang Juni ans Bezirksgericht Willisau aus, um Maskengegner aus dem Gebäude zu bringen. (Bild: ber)

Wer keine Schutzmaske trägt, bleibt draussen. In Luzern werden Maskenkritiker von ihrer eigenen Verhandlung ausgeschlossen, wenn sie sich weigern, die Corona-Massnahmen einzuhalten. In einem Urteil kontert das Bezirksgericht Willisau die Kritik an dieser Praxis.

Es sind befremdliche Szenen an diesem Dienstagmorgen im Juni vor dem Bezirksgericht Willisau. Eine Gruppe von Menschen diskutiert lautstark mit einigen Polizisten. Diese haben die aufgebrachte Menge gerade aus dem Eingangsbereich des Gerichts eskortiert und nehmen die Personalien auf.

Ausgelöst hat den Polizeieinsatz der zuständige Einzelrichter. Er liess die Maskengegner samt und sonders aus dem Gebäude führen (zentralplus berichtete). Aus seiner Sicht gefährdeten sie mit ihrer Weigerung, eine Schutzmaske zu tragen, die Sicherheit vor Ort. Sprich, sie setzten die Anwesenden dem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus aus.

Die besagten Maskengegnerinnen sollten sich an diesem Tag vor Gericht verantworten, weil sie wenige Monate zuvor – als Veranstaltungen generell verboten waren – an einem esoterischen Kurs teilgenommen hatten. Die Polizei traf an jenem Tag im Januar 30 Personen in einer Wohnung in Sursee an. Nur die wenigsten trugen eine Schutzmaske, als die Polizei eintraf. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das ein klarer Verstoss gegen die geltende Covidverordnung.

Masken-Attest war nicht unterschrieben

Dass dieser kein Missgeschick war, stellen die Beschuldigten an jenem Morgen vor dem Gerichtsgebäude unter Beweis. Sie weigern sich rundheraus, eine Schutzmaske anzuziehen. Ein angeblich ärztliches Masken-Attest, das sie vorweisen, ist nicht unterschrieben. Aus Sicht des Richters ist eindeutig, dass es nicht von einer Fachperson stammt.

«Die Verweisung aus dem Gerichtssaal haben sie ihrem eigenen Verhalten zuzuschreiben.»

Aus dem Urteil

Eine der Beschuldigten hat bei einem zweiten Polizeieinsatz in der besagten Kurs-Location zudem eine Maske getragen. Dass sie aus medizinischen Gründen keine tragen kann, hält der Richter schon deshalb für ausgeschlossen. Vielmehr wollen sich diese Leute schlicht und einfach nicht an die geltenden Regeln halten – aus Prinzip.

Kritik an der strengen Praxis des Gerichts

Dass der Richter die Verhandlungen daraufhin in Abwesenheit der Beschuldigten durchführt, sorgt für Kritik. Grund: Gesetz und Verfassung schreiben eigentlich vor, dass Gerichte die Menschen persönlich anhören, wenn diesen eine Straftat vorgeworfen wird.

«In einer Gerichtsverhandlung muss man sich als beschuldigte Person frei von solchen Auflagen zu den Vorwürfen äussern können», moniert Strafverteidiger Konrad Jeker (zentralplus berichtete). Aus seiner Sicht hätte es mildere Mittel gegeben als den Ausschluss. Etwa das Aufstellen von Plexiglaswänden oder eine Videobefragung.

Im Gerichtssaal werden keine Straftaten geduldet

Die renitenten Beschuldigten mit Samthandschuhen anzufassen kommt für das Bezirksgericht Willisau aber nicht infrage. «Die Verweisung aus dem Gerichtssaal haben sie ihrem eigenen Verhalten zuzuschreiben», heisst es jetzt im begründeten Urteil.

«Das Gerichtsverfahren würde ad absurdum geführt.»

Aus dem Urteil

«Auch eine audiovisuelle Übertragung der Verhandlung in einen anderen Raum hätte nicht dazu geführt, dass die Beschuldigten eine Gesichtsmaske getragen hätten», heisst es darin weiter. Anders gesagt: Die Maskenkritiker wären dennoch «oben ohne» durch den Eingangsbereich gegangen – was zu dem Zeitpunkt explizit verboten war.

Dass an Gerichtsverhandlungen keine Straftaten – vorliegend ein Verstoss gegen die Coronaverordnung – begangen werden, daran bestehe ein «erhebliches öffentliches Interesse». «Das Gerichtsverfahren würde ad absurdum geführt, wenn den Beschuldigten die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung unter Begehung desselben Deliktes zugestanden würde, weswegen sie angeklagt sind», so der Einzelrichter.

Fall kommt ans Kantonsgericht

Eine Verschiebung der Verhandlung bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Maskenpflicht war für ihn wegen des Beschleunigungsgebots keine Option. Ausserdem hatten die Beschuldigten sich vor der Verhandlung in einer 13-seitigen Stellungnahme ausführlich zu den Vorwürfen geäussert.

Dem Gericht war die Argumentation demnach bekannt. Sie bestand zum einen aus der Behauptung, die Hausdurchsuchung der Polizei sei illegal gewesen. Zum anderen wurde behauptet, die Covid-Verordnung sei keine gültige Rechtsgrundlage. Beidem erteilt das Bezirksgericht eine Abfuhr.

Der Einzelrichter verurteilt die Beschuldigten wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung und einem Verstoss gegen die Maskenpflicht (zentralplus berichtete). Die Berufung wurde bereits angemeldet. Als Nächstes dürfte sich demnach das Kantonsgericht mit den Maskengegnern auseinandersetzen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Heimwehberner
    Heimwehberner, 07.07.2021, 20:51 Uhr

    Hier ist der Rechtsstaat wenigstens einmal für alle gleich. Finde ich gut so, hat schon gereicht dass man demonstrieren kann ohne Konsequenzen und ohne Maske. Einfach von aller Öffentlichkeit ausschliessen, zu Hause bleiben, nirgendwo reinlassen ohne Zertifikat und fertig ist es für die ewiggestigen!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Mitbürger
    Mitbürger, 06.07.2021, 21:32 Uhr

    Gut so.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 07.07.2021, 05:49 Uhr

      Finde es auch gut geht der Fall ans Kantonsgericht.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon