Recherche zur Landammannfeier 2014

Darum schreibt Michèle Binswanger ihr Buch

Michèle Binswanger äussert sich dazu, warum sie das Buch über die Landammannfeier 2014 und deren Folgen schreiben will. (Bild: Andrea Zahler, Tamedia)

Die Journalistin Michèle Binswanger darf ein Buch über die Zuger Landammannfeier 2014 und deren Folgen schreiben. Gegen den Willen der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin. Nachdem das Obergericht Zug grünes Licht gab, äussert sich Binswanger zu ihren Beweggründen.

Das Zuger Kantonsgericht hat es Michèle Binswanger verboten, sich öffentlich zu den Geschehnnissen an zur Zuger Landammannfeier zu äussern. Das Obergericht hingegen hebt den Entscheid auf und gibt damit grünes Licht für die Veröffentlichung des Buches, an dem die Journalistin arbeitet (zentralplus berichtete).

Nun äussert sich Binswanger ausführlich in einem «persönlichen Essay», dass ihr Arbeitgeber «Tages-Anzeiger» veröffentlichte. Demnach habe sie sich 2019 die Frage gestellt, warum eigentlich niemand mehr über das zweite Medienopfer in dieser Geschichte schrieb: Den damaligen SVP-Kantonsrat, der in den Verdacht geraten war, an jenem Abend ein Sexualdelikt begangen zu haben.

SVP-Kantonsrat schwieg lange

Sie habe ihn kontaktiert und um ein Interview gebeten. «Anfangs schüttelte er nur den Kopf und sagte, es lohne sich nicht, das bringe alles nichts. Ich fragte ihn, was er damit meine, und er erklärte mir, es sei einfach zu viel geschehen, selbst in einem grossen Interview liesse sich all das nicht abhandeln», beschreibt Binswanger. Sie stellte in Aussicht, mehr zu schreiben, wenn das Thema wirklich mehr hergebe. Und schliesslich hätten er und seine Frau ihr in mehreren Gesprächen geschildert, wie es ihnen damals ergangen war.

Jolanda Spiess-Hegglin verweigerte das Gespräch

Sie habe Zugang zu verschiedenen Akten bekommen und begonnen zu recherchieren. «Im Januar 2020 hatte ich (...) die Geschichte zusammen und kontaktierte Spiess-Hegglin. «Ich schrieb ihr eine Mail und bat sie um ein Gespräch, um ihre Seite zu hören. Sie schrieb mir nie zurück.» Später habe sie in den Medien vom superprovisorischen Buchverbot erfahren.

Sie sei seither einer «Hass- und Diffamierungskampagne ausgesetzt», schreibt Binswanger weiter. Doch sie lasse sich nicht davon abhalten, das Buchprojekt voranzutreiben. «Ich habe mich immer für ambivalente Geschichten interessiert, und dieses Stück Mediengeschichte ist all das: Es geht darum, wie Geschichten verkauft werden und damit Politik gemacht wird. Und es geht um Wahrheit, nach der zu fragen nach wie vor unsere edelste Pflicht ist. Solche Geschichten sind es immer wert, erzählt zu werden», schreibt sie zu ihren Beweggründen.

Hinweis: Der Entscheid des Zuger Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Leonhart Müller
    Leonhart Müller, 13.09.2021, 10:13 Uhr

    Die Märchengeschichte vom vermeintlichen Opfer Spiess-Hegglin dürfte wohl kurze Beine haben.

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  • Profilfoto von Mungo Park
    Mungo Park, 13.09.2021, 07:44 Uhr

    Ich werde das Buch voller Genuss verschlingen……, wenn es nicht doch noch auf der Zielgeraden verhindert wird!

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  • Profilfoto von igarulo
    igarulo, 12.09.2021, 12:57 Uhr

    Pravo Obergericht. War das Kantonsgericht zu befangen mit seinem Urteil? Wie es ja normalerweise ist in diesem Kanton ZG. Verbandelungen allenthalben gegen kritische Geister.

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