Begründetes Urteil liegt vor

Darum muss der Todesfahrer vom Ibach 9 Jahre hinter Gitter

Ungefähr bei dieser Baustelle wurden die drei Männer 2017 vom Auto erfasst. (Bild: Screenshot GoogleMaps)

Der Mann, der 2017 im Luzerner Ibach drei Polen angefahren und einen davon getötet hat, muss neun Jahre ins Gefängnis. Das nun veröffentlichte, begründete Urteil des Luzerner Kriminalgerichts zeigt auf, wieso die Strafe so hoch ausfällt.

In einer Sommernacht 2017 fuhr ein Autofahrer im Luzerner Ibach absichtlich in eine Gruppe von drei Polen und tötete damit einer der Männer. Dafür wurde er vom Luzerner Kriminalgericht zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwältin wollte ihn nur acht Jahre hinter Gittern sehen (zentralplus berichtete).

Nun liegt das begründete Urteil vor. Es zeigt auf, dass der Lenker das Auto in gezielter Absicht und entschlossen in die Fussgängergruppe steuerte, wie das Portal «Pilatus Today» darlegt. Vor dem Gericht führte die Staatsanwältin aus dass der 27-Jährige im letzten Moment versucht habe, das Steuer noch herumzureissen. Der Beschuldigte hatte beteuert, so gehandelt zu haben.

Der Lenker wollte sich rächen

Dieser Auslegung des Tathergangs folgten die Richter jedoch nicht. Der Lenker habe das Auto nur deshalb versucht wieder auf die Strasse zu bringen, um nicht in das nahestehende Gebäude zu donnern. Deshab sei diese Aktion lediglich aus Selbstschutz erfolgt.

Für das Gericht ist klar, dass der Beschuldigte mit Wissen und Willen, direktvorsätzlich, von hinten in die auf dem Trottoir gehende Personengruppe hineinfuhr. «Er wollte ihnen eine Abreibung verpassen», heisst es im Wortlaut des Urteils. Dies, weil der Mann zuvor von den drei Polen beschimpft und beleidigt worden sei.

Keine Reue gezeigt

Zum Verhängnis wurde dem Todesfahrer letztlich auch, dass er laut den Richtern keinerlei Reue zeige. Angesichts der Schwere seiner Tat habe man nämlich annehmen können, dass es dem Mann schwergefallen wäre, sich diese Tat einzugestehen und er sich selbst einen anderen Sachverhalt einredete. Bei der Strafzumessung sei das Rachemotiv des Beschuldigten aber klar negativ zu berücksichtigen.

Bei der Tötungsabsicht könne noch knapp von Eventualvorsatz ausgegangen werden, auch wegen der Auseinandersetzung, die zur Tat führte. Dass der Beschuldigte in die Personengruppe hineinfuhr, sei letztlich eine relativ spontane Aktion gewesen.

Pässe und ID abgenommen

Dass die Strafe höher ausfallt als von der Staatsanwältin gewünscht hat auch damit zu tun, dass der Beschuldigte nach Kollision einfach nach Hause fuhr, ohne die Polizei oder die Ambulanz zu benachrichtigen. Weil er bis heute keine aufrichtige Reue und Einsicht zeige, könne er auch nicht auf eine Strafmilderung zählen. Neben der Haftstrafe wurden dem Heizungsmonteur noch 60'000 Franken Verfahrenskosten aufgebrummt.

Damit der Mann nicht ins Ausland flüchten kann bevor das Urteil rechtskräftig ist wurden ihm seine schweizerischen und kroatischen Pässe abgenommen.

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