Ständerat tagt am Mittwoch zu Corona

Damian Müller wittert Bevorzugung staatlicher Betriebe bei Lockerungen

Der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller setzt sich für private Unternehmen ein. (Bild: zvg)

Die Lockerungen der Corona-Massnahmen durch den Bundesrat fördern auch paradoxe Entscheide zutage. Besonders stossend fände der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller, falls staatliche und private Unternehmen unterschiedlich bewertet würden.

Trotz schrittweisen Lockerungen seit dem 24. Februar bleiben gewisse Arbeitsverbote bestehen. So hält der Bundesrat etwa prominent am Verbot der Verpflegung vor Ort in Restaurants fest. Der Luzerner Ständerat Damian Müller will nun vom Bundesrat wissen, wieso viele öffentliche Betriebe ihre Arbeit mit geringeren Schutzmassnahmen verrichten dürfen, während andere Branchen mit strengen Schutzkonzepten weiterhin warten müssen.

Es sei «paradox, dass staatliche Unternehmen wie beispielsweise die SBB oder andere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs ihre Tätigkeiten praktisch ohne Schutzmassnahmen – abgesehen der Maskenpflicht – fortsetzen konnten, während private Unternehmen nicht arbeiten dürfen», schreibt der Ständerat in der Interpellation.

Und dies, so Müller, obwohl etwa in Restaurants die wichtigsten Gesundheitsmassnahmen wie soziale Distanz, Kapazitätsbegrenzung nach Fläche, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Tragen von Masken oder Tracking eingehalten würden.

Bundesrat soll Verhältnismässigkeit erklären

Müller will deshalb vom Bundesrat wissen, ob bei den weiterhin geltenden Arbeistverboten die Verhältnismässigkeit gegeben ist. So soll etwa ausgewiesen werden, inwiefern Restaurants unter Einhaltung aller Corona-Massnahmen als grösseres Risiko einzuschätzen sind, als «ein überfüllter Zug oder Bus, ohne Kapazitätsgrenze, ohne Abstandsgarantie, ohne Tracking und ohne Desinfektionsmittel».

Müller stösst sich auch daran, dass in vielen öffentlichen Betrieben weniger strenge Schutzmassnahmen gelten, als für private Betriebe. Er verlangt Auskunft, welche bundeseigenen und bundesnahen Betriebe bei der Arbeit beispielsweise auf die Bereitstellung von Desinfektionsittel oder das Tragen verzichten dürfen.

Schliesslich verweist der Luzerner auf die Vorbildfunktion staatlicher Betriebe. Er verlangt deshalb, dass sie «mindestens auf dem gleichen Niveau wie privatwirtschaftliche Unternehmen zur Bekämpfung der Pandemie beitragen sollten».

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