D: Verbot von Corona-Protestcamp

In Deutschland bleibt ein Protestcamp von Gegnern der Corona-Politik in Berlin verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt. Es sei zu befürchten, dass ein solches Camp die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde, so das Urteil. Denn die Teilnehmenden würden die geforderten Mindestabstände zur Eindämmung des Coronavirus nicht einhalten. Zum Schutz vor Infektionsgefahren könne auch ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn es keine milderen Mittel gebe. Das sei hier der Fall. Die Dauermahnwache der Corona-Kritiker war von Sonntag bis Mitte September im Berliner Zentrum geplant.

Quelle:swisstxt
D: Verbot von Corona-Protestcamp
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