D: Gericht kippt Beherbergungsverbot

Ein Gericht hat das Beherbergungsverbot des deutschen Bundeslandes Brandenburg vorläufig ausser Vollzug. Die Antragstellerinnen, ein Hotelbetrieb und eine Vermieterin von Ferienwohnungen, hätten geltend gemacht, dass die genannte Regelung für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führe und ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit verletze. Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismässig, so der Eilentscheid. Das Mass, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe auch in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragsteller.

Quelle:swisstxt
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