CZE: Testpflicht am Arbeitsplatz

Das höchste Verwaltungsgericht Tschechiens hat die Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz bestätigt. Geklagt hatte ein Arbeiter eines Automobilzulieferers, weil er in der Regel einen zustimmungspflichtigen medizinischen Eingriff sah. Die Richter hielten die Massnahme für verhältnismässig, wie ein Sprecher mitteilte. Ein Rachenabstrich sei kein derart starker Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde des Arbeitnehmers, dass die Testpflicht gestoppt werden müsste. Zu berücksichtigen sei, dass auf diese Weise eine völlige Schliessung der Betriebe habe verhindert werden könne.

Quelle:swisstxt
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