Cybermobbing-Prozess in Dietikon

Im Cybermobbing-Fall von Spreitenbach bleibt das Strafmass unverändert. Der 17-jährige Verurteilte erpresste 2017 erotische Bilder von einer 13-Jährigen und gab die Bilder weiter. Die Fotos gelangten in den sozialen Medien an die Öffentlichkeit. Das Mädchen nahm sich danach das Leben. Das Jugendgericht Dietikon verurteilte den 17-Jährigen wegen Nötigung zu einem Arbeits-einsatz von 7 Tagen. Weil er bei der Tat erst 14 Jahre alt war, sind laut Jugendstrafrecht keine härteren Strafen möglich. Die Eltern des Mädchens legten Einsprache ein und forderten, dass er auch wegen sexueller Nötigung verurteilt wird. Dies wies das Gericht nun aber ab.

Quelle:swisstxt
Cybermobbing-Prozess in Dietikon
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon