Verteidiger werden teurer

CVP Luzern befürchtet Kostenexplosion in der Justiz

Blick in den Gerichtssaal des Kriminalgerichts Luzern. (Bild: zvg)

Neu sollen amtliche Verteidiger gleich viel verdienen wie private Anwälte. Gemäss CVP-Kantonsrätin Inge Lichtsteiner könnte dies Mehrkosten von bis zu dreissig Prozent verursachen. Sie will es nun von der Luzerner Regierung genauer wissen.

In der laufenden Session in Bern steht eine Revision der Strafprozessordnung auf dem Programm des Nationalrates. «Die Rechtskommission des Nationalrates hat in der Vorlage einen Passus eingebaut, bei der nicht nur beim Bund, sondern auch auf kantonaler Ebene, Mehrkosten verursachen wird», wie CVP-Kantonsrätin Inge Lichtsteiner in einem dringlichen Vorstoss schreibt.

Der Antrag lautet: «Die Anwaltstarife unterscheiden nicht zwischen dem Honorar einer amtlichen Verteidigung und einer Wahlverteidigung». Gemäss Lichtsteiner würde die bedeuten, dass ein vom Staat beauftragter Pflichtverteidiger grundsätzlich gleiche Anwaltskosten verursachen würde wie ein privat engagierter Anwalt, der privat bezahlt und ausgewählt wird. Die Kantone würden mit Mehrkosten von bis zu dreissig Prozent rechnen.

Der Tarifunterschied sei bis anhin damit begründet worden, dass die staatlichen Aufträge für die Anwälte bedeuten, dass sie kein Ausfallrisiko zu tragen haben. Nun will die Kantonsrätin von der Regierung wissen, ob diese sich zu der geplanten Neuregelung habe äussern können. Zudem will sie wissen, ob es in Luzern einen Mangel an Pflichtverteidigerinnen gibt, der die Erhöhung der Tarife allenfalls nötig macht.

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