Gericht lehnt Beschwerde ab

Corona-Tests an Zuger Schulen sind «im öffentlichen Interesse und verhältnismässig»

Auch jüngere Schülerinnen traben in Zug inzwischen zum regelmässigen Covid-Spucktest an. (Bild: Adobe Stock)

Der Zuger Regierungsrat hat Anfang Februar angeordnet, dass in Oberstufenklassen zweimal pro Woche obligatorische Corona-Spucktests durchgeführt werden. Das ist mit den Grundrechten vereinbar, entschied nun das Verwaltungsgericht Zug.

Fünf Personen wehren sich gegen die Corona-Massentests, die der Regierungsrat an Zuger Oberstufenschulen angeordnet hat. Zweimal die Woche müssen Schülerinnen seit Februar zum Spucktest antraben, damit eine Ausbreitung des Coronavirus frühzeitig verhindert werden kann (zentralplus berichtete). Wer nicht mitmacht, wird zwar nicht vom Unterricht ausgeschlossen, unterliegt aber weiterhin den verschärften Quarantänevorschriften und muss bei einem positiven Fall in seinem Umfeld unverzüglich in Quarantäne.

Das Zuger Verwaltungsgericht hat jetzt über die Beschwerden entschieden. Es stellt sich mit seiner Argumentation auf die Seite der Regierung. Die Massentests und die Maskentragpflicht würden zwar das Grundrecht auf persönliche Freiheit der Schüler und Lehrpersonen tangieren. Die Anordnung beruhe aber auf einer gesetzlichen Grundlage, liege im öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig.

«Die vom Regierungsrat angeordneten Massnahmen dienen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Die Gesundheit der Bevölkerung soll geschützt werden, um Virenübertragungen, die zu schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen sowie zum Kollaps des Gesundheitssystems führen können, zu verhindern», heisst es im Urteil.

Vermehrt Ansteckungen in Schulen festgestellt

Gegen die Massentests gewehrt hatten sich eine Lehrperson sowie die Eltern von vier Schülern. Sie hatten argumentiert, Maskenpflicht oder Reihentests seien – wenn überhaupt – nur gegenüber positiv Getesteten zulässig. Für die Behauptung des Regierungsrats, dass von Kindern und Jugendlichen ohne erkennbare Symptome eine Infektionsgefahr ausgehe, «fehle jede medizinisch-wissenschaftliche Evidenz».

Aus dem Urteil geht jedoch hervor, dass im Verlauf der Pandemie im Kanton Zug vermehrte Ansteckungen «gerade in Bildungseinrichtungen» festgestellt wurden. Im Zeitraum zwischen dem 25. Oktober 2020 und dem Zeitpunkt der Anordnung der Massentests im Februar 2021 wurden 167 Kinder und 427 Jugendliche positiv getestet. Gleichzeitig sind in diesem Zeitraum 666 Kinder und 762 Jugendliche in Quarantäne geschickt worden. Eine Person im Jugendalter habe im Spital behandelt werden müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Dali
    Dali, 19.05.2021, 14:43 Uhr

    Haha lol, die Testergebnisse haben einfach keine Mathematische Relevanz. Aber das ist ja völlig egal, weil niemand Rechnen kann…

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