Corona-Testpflicht bei Ausschaffungen

Wer in der Schweiz Asyl beantragt hat und abgelehnt wurde, kann ab Oktober zu einem Covid-Test gezwungen werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer raschen Anpassung des Ausländergesetzes zugestimmt. Viele Länder verlangen aktuell bei der Rückübernahme abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen negativen Covid-Test. Wer nicht ausgeschafft werden wollte, konnte sich bislang dem Test verweigern und so die Ausschaffung verhindern. Nun werden Covid-Tests bei Aus- schaffungen obligatorisch und können nötigenfalls auch gegen den Willen der Betroffenen erzwungen werden.

Quelle:swisstxt
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