Schutzmasken an den Kantis

Corona: So starten die Zuger Schulen ins neue Schuljahr

An den Zuger Kantis kann je nach Situation eine Schutzmaske Pflicht sein. (Bild: zvg)

Die Zuger Bildungsdirektion stellt das Schutzkonzept der verschiedenen Schulen für den Start ins neue Schuljahr vor. Je nach räumlichen Voraussetzungen kann es in den Kantis eine Maskenpflicht geben.

Die Schulen der obligatorischen Schulzeit (gemeindliche Schulen) knüpfen an die Konzepte von vor den Ferien an. Dies teilte die Gesundheitsdirektion am Dienstag mit.

Die Zuger Schulen mahnen Eltern und Schülerschaft zur strikten Einhaltung der Quarantänepflicht. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich im Kanton Zug bei der Gesundheitsdirektion melden und die Anweisungen befolgen. Schülerinnen in Quarantäne werden so gut wie möglich unterstützt. Die Schulen befinden sich grundsätzlich im Modus Präsenzunterricht, ein Recht auf Fernunterricht besteht nicht.

Keine Abstandsregeln für Primarschüler

Bis in die dritte Sekundarstufe gilt weiterhin: Erwachsene müssen Abstand halten, Schüler untereinander nicht. Entsprechend kommen grundsätzlich keine Masken zum Einsatz. Die gemeindlichen Schulen haben mit Blick auf den Schulstart punktuelle Anpassungen an ihren Schutzkonzepten vorgenommen.

«Der erste Schultag der Erstklässler und Kindergartenkinder wird coronasicher gestaltet – mit Abstand und Aufenthalt im Freien sowie ohne Durchmischung der Eltern verschiedener Schulklassen», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Elternabende finden erst ab September statt und werden unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durchgeführt.

Partielle Maskenpflicht an den kantonalen Schulen

Die kantonalen Berufsschulen und Mittelschulen führen Präsenzunterricht durch. Dabei wird möglichst mit Vollklassen unterrichtet. Aufgrund der älteren Schülerschaft unterscheidet sich die epidemiologische Situation von jener der gemeindlichen Schulen.

Die Kantis beschliessen daher in Abhängigkeit ihrer pädagogischen und räumlichen Möglichkeiten über eine Maskenpflicht. Bei der beruflichen Grundbildung unterscheidet sich beispielsweise der Präsenzunterricht je nach Beruf sowohl in der so genannten Kohortengrösse als auch anhand der Vorgaben aus den Bildungsverordnungen.

Wo Masken Teil der Schutzkonzepte sind, sind diese durch die Schülerinnen mitzubringen. Alle Schulen informieren Eltern und Schülerschaft direkt und schalten die Informationen auf ihren Homepages auf.

Die Überprüfung der Umsetzung der schulischen Schutzkonzepte mittels Kontrollbesuchen wird mit dem Schulstart fortgeführt.

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