Corona schützt vor Hinrichtung

Wegen der Covid-19-Erkrankung von zwei zum Tode verurteilten Mördern hat ein US-Bundesgericht den Aufschub der Hinrichtungen angeordnet. Den zwei Mördern müsse vor der Exekution die Gelegenheit zur Genesung gegeben werden. Die Anwälte der Häftlinge hatten argumentiert, dass die angegriffenen Lungen den Coronakranken bei der Hinrichtung unzumutbare Qualen bereiten könnten, wenn das tödliche Gift gespritzt werde. Das Justizministerium soll die Exekutionen laut Gerichtsentscheid frühestens im März durchführen. Dann ist Joe Biden neuer US-Präsident, der die Todesstrafe ablehnt. Damit steigt die Chance auf eine Begnadigung der zum Tod Verurteilten.

Quelle:swisstxt
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