Kantonsgericht pfeift Dienststelle zurück

Corona-Massnahmen in Luzern: Gesundheitsdepartement hat seine Kompetenzen überschritten

Das Kantonsgericht des Kantons Luzern. (Bild: ber)

Um die Covid-19-Epidemie zu bekämpfen, hat die Dienststelle Gesundheit und Sport im Juli entschieden, dass an Veranstaltungen mit über 100 Besuchern eine Maskenpflicht gilt. Das zu tun, wäre aber Sache der Regierung gewesen.

Das Kantonsgericht Luzern hat die Beschwerde eines Luzerners gutgeheissen, wie es am Mittwochmorgen mitteilt. Es hebt eine Verfügung der Dienststelle für Gesundheit und Sport vom Juli auf, wonach im Kanton Luzern nur noch Veranstaltungen mit weniger als 100 Besuchern stattfinden dürfen.

Grund: Aus Sicht des Gerichts hat diese Verfügung eine derart weitreichende Wirkung, dass es sich eigentlich gar nicht mehr um eine Verfügung handelt, sondern um einen sogenannten Erlass. Das bedeutet, um diese Regeln einzuführen, hätte eine Verordnung erlassen werden müssen. Dies liegt allerdings nicht in der Kompetenz einer Dienstelle, sondern ist Sache der Regierung.

Was heisst das nun für die Bevölkerung, Clubs, Restaurants und Veranstaltungen? Gemäss dem Urteil bleiben die kantonalen Corona-Regeln vorerst trotzdem in Kraft. Auch wenn die Verfügung durch das Urteil aufgehoben wird, gilt sie noch, bis ihre Aufhebung im Kantonsblatt publiziert wird.

Das Gesundheitsdepartement beziehungsweise die Luzerner Regierung muss sich nun also rasch überlegen, wie sie die kantonalen Corona-Regeln künftig gestalten will. Innerhalb der Rechtsmittelfrist von 30 Tagen muss die Regierung eine frische Regelung treffen.

An den Regeln dürfte sich nichts ändern

«Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis», sagt Alexander Duss. Er ist juristischer Mitarbeiter im Rechtsdienst des Gesundheitsdepartements. «Wir werden beantragen, dass die angeordneten Massnahmen vom Regierungsrat zeitnah in eine Verordnung überführt werden», kündigt er an. Dann haben sie die richtige rechtliche Form. Im Moment sieht es nicht aus, als würden die bestehenden Regeln in diesem Zusammenhang geändert. «Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind die Massnahmen sind nötiger denn je», so Duss.

Was also gilt? Der Bund hat die folgende Regel beschlossen: Wenn Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen stattfinden, müssen Sektoren von 300 Leuten gebildet werden. Wenn das nicht möglich ist, gilt die Maskenpflicht. «Der Kanton Luzern hat die massgebliche Zahl auf 100 Personen heruntergesetzt», erklärt Alexander Duss.

Mit Massnahmen dieses Umfangs hat man nicht gerechnet

Der Kanton Luzern ist übrigens nicht der einzige, in dem Corona-Massnahmen von einer Dienststelle angeordnet werden dürfen. «Wenn eine Massnahme mehr als eine grössere oder eine unbestimmte Anzahl Personen betrifft, dann muss dies die Dienststelle mit diesen sogenannten Allgemeinverfügungen tun, weil sie keine Verordnungen erlassen kann», so Duss.

Als diese Zuständigkeit der Dienststelle geschaffen wurde, hat man allerdings nicht damit gerechnet, dass man je Massnahmen in diesem Umfang anordnen muss. «Wichtig ist mir aber zu betonen: Die Dienststelle hat die Massnahmen nicht in Eigenregie beschlossen, sondern Regierung und Departement in den Entscheid einbezogen», so Duss.

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