Clubs gehen wieder auf

Corona: Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben

Clubs dürfen wieder öffnen. (Bild: Facebook/Vegas Club)

Der Bundesrat beschliesst weitere, grosse Öffnungsschritte. Die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien werden aufgehoben. Clubs gehen wieder auf.

Der Bundesrat will, dass die Normalität einkehrt. Er hat deshalb eine ganze Reihe von Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen. Diese gelten ab kommendem Samstag, 26. Juni 2021.

Die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien werden aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen. Grossveranstaltungen mit Zertifikat finden ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen statt. Damit ist der Öffnungsschritt grösser als in der Konsultation vorgeschlagen.

  • Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung.
  • Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants.
  • Tanzlokale dürfen öffnen.
  • Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat.
  • Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien.
  • Keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.
  • Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben.

Tanzlokale dürfen unbeschränkt öffnen

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der zunächst vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht.

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. Die Veranstalter müssen jedoch belegen, wie sie sicherstellen, dass nur Personen mit Covid-Zertifikat reinkommen.

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt: Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen. Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann werden drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen.

Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden. Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind ohne Zertifikat verboten. An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

Auch keine Maske mehr auf dem Zugperron

Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, wird aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr gelten als Aussenräume sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen, wie Perronanlagen (auch unterirdisch), Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen.

Als Innenräume gelten geschlossene unterirdische Bahnhofsanlagen (zum Beispiel der Tiefbahnhof Zürich) einschliesslich der Zugangsbereiche sowie Shoppingbereiche in Untergeschossen und geschlossene Wartesäle.Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden.

In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist. Maskenpflicht an der Arbeit und in der Sekundarschule II wird aufgehoben. An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben.

Läden und Restaurants können ihre Kapazitäten voll nutzen

Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität voll ausnutzen. Aquaparks können wieder öffnen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.

In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Paul Bründler
    Paul Bründler, 24.06.2021, 10:17 Uhr

    «Gebrauch von Masken fragwürdig – und ein Infektionsrisiko»
    Wissenschaftliche Studien zeigen: Für das ­Tragen einer Gesichtsmaske während der Corona-­Pandemie ist kein effektiver Nutzen nachweisbar. Trotzdem dehnte der Bundesrat die Maskenpflicht immer weiter aus.
    (K-Tipp 12/2021 16.06.2021)

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  • Profilfoto von Tobias Maurer
    Tobias Maurer, 23.06.2021, 17:19 Uhr

    Die Maskenpflicht muss jetzt überall weg, auch im ÖV und in den Läden. Wer sich schützen will, kann die Maske FREIWILLIG immer und überall tragen.

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  • Profilfoto von Scheidegger
    Scheidegger, 23.06.2021, 14:28 Uhr

    Vom Schmotzige Donnschtig ab 5 Uhr bis Aschermittwoch 2 Uhr besteht die Maskenpflicht im Freien weiterhin. Es sind die Anweisungen des Tambourmajors zu befolgen. Danke.

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