Bezirksgericht fällt Urteil

Corona-Mahnwache in Luzern: Mann wird schuldig gesprochen

Der Angeklagte hielt während einer unbewilligten Corona-Mahnwache beim Torbogen die Abstandsregeln nicht ein. (Bild: jal)

Während einer unbewilligten Mahnwache auf dem Bahnhofsplatz in Luzern wurde ein Mann gebüsst, der die Abstandsregeln missachtete. Er zog den Fall vors Bezirksgericht – und muss jetzt tiefer in die Tasche greifen.

Der Fall ereignete sich am 16. Mai 2020, als beim Torbogen auf dem Bahnhofsplatz in Luzern eine unbewilligte Corona-Mahnwache stattfand. Ein 38-jähriger Schweizer, der laut eigenen Aussagen bloss mit Freunden zusammenstand, wurde wegen Nichteinhaltung der geltenden Abstandsregeln von der Polizei mit einer Strafanzeige über 670 Franken gebüsst – ein Urteil, das er nicht akzeptierte.

Am Freitag fand die Verhandlung im Bezirksgericht Luzern statt.

Der Beginn der Verhandlung mutet skurril an. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, habe der 38-jährige Schweizer, nachdem er eine Schutzmaske angezogen hatte, eine weisse Feder und ein Apfel auf dem Stuhl hinter sich gelegt und dann ein Teelicht angezündet.

Beschuldigter plädiert auf Freispruch

Während der Verhandlung bekräftigte der Mann, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass er gegen die geltenden Regeln verstossen habe. Er sei ohne Grund vor Ort gewesen und habe Bekannte getroffen. Später hat er mit Kreide auf den Boden und das Hinterrad eines Polizeifahrzeugs gemalt.

Selbst plädiert der Mann auf einen Freispruch. Der Richter sieht die Sache anders. Der Mann wurde schuldig gesprochen. Seine Strafgebühr erhöht sich damit auf 1170 Franken. Gegen das mündliche Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Luke Gasser
    Luke Gasser, 20.02.2021, 10:31 Uhr

    Zwischen dem Bezirksgericht und der Polizei existiert ohnehin keine Gewaltenteilung.

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    • Profilfoto von lucifer
      lucifer, 03.03.2021, 10:51 Uhr

      ihre aussage zweifle ich stark an.

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