Junge Männer pfiffen auf die Abstandsregeln

Corona-Bussen: Zuger Staatsanwaltschaft verschickte falsche Rechnungen

Wenn die Distanzregeln nicht eingehalten wurden, suchte die Zuger Polizei zunächst das Gespräch – bei Uneinsichtigkeit drohte eine Busse. (Bild: Archivbild Zuger Polizei)

27 Strafbefehle wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung sind im Juli rechtskräftig geworden. Sie zeigen, dass es vor allem junge Männer sind, die sich nicht um die Abstandsregeln scherten. Aber: Es zahlten nicht alle gleich viel für ihre Verstösse.

Sich mit mehr als fünf Personen gleichzeitig zu treffen – das war im März und April in der Schweiz verboten. Um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, entschied der Bundesrat, dass ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden muss.

Die Zuger Polizei hatte alle Hände voll zu tun, diese Regeln durchzusetzen (zentralplus berichtete). Wenn Überzeugungsarbeit nicht half, wurden Bussen verteilt.

zentralplus hat alle Covid-Strafbefehle ausgewertet, die im Juli rechtskräftig wurden. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen sich die Betroffenen gegen eine Busse mittels Einsprache gewehrt haben.

So setzt sich die Gruppe der Renitenten zusammen

Verschiedene Kostenpauschalen – je nach Staatsanwalt

Eines teilt die Gruppe der Gebüssten: Nämlich die Frage, wie viel sie zu zahlen hatten. 13 mussten neben der Busse von 100 Franken mit weiteren 100 Franken für die Auslagen der Zuger Polizei aufkommen. In 14 Fällen wurde die Pauschale hingegen auf 150 Franken angesetzt, so dass die Betroffenen insgesamt 250 Franken überweisen mussten.

Die Zuger Strafuntersuchungsbehörden bestätigen auf Anfrage, dass bei den Strafbefehlen betreffend die Covid-19-Verordnung zwei verschiedene Kostenpauschalen verrechnet wurden. «Es ist uns diesbezüglich ein Fehler unterlaufen und wir entschuldigen uns dafür», sagt Sprecherin Sandra Peier.

Der korrekte Kostenansatz für eine Einsprache nach einer Ordnungsbusse beläuft sich auf 150 Franken. «Dies ist so in unseren internen Richtlinien festgehalten. Somit hat keine Person fälschlicherweise zu viel bezahlt.»

Nachzahlen müssen die Glückspilze nicht, weil die Strafbefehle bereits rechtskräftig geworden sind.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Andreas Peter
    Andreas Peter, 14.08.2020, 11:17 Uhr

    «Schweizer» ist gut in der Schweiz. Schweizer sind die Bösen!
    Schon erstaunlich, wie man alles drehen kann, damit es ins medienlinke «Narrativ» passt.
    Eigentlich waren es mehrheitlich Ausländer, nämlich 15.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 14.08.2020, 12:44 Uhr

      Die Schweizer (12) sind die grösste Gruppe unter denjenigen, die sich gegen die Busse gewehrt haben. Dann hatte es noch vier Menschen aus Eritrea, drei aus Sri Lanka, drei aus Portugal und je eine Person aus Italien, dem Kosovo, der Türkei, Serbien und Nordmazedonien. Klar kann man diese Nationalitäten alle über einen Kamm scheren. Das ist dann aber auch ein «Narrativ».

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    • Profilfoto von Andreas Peter
      Andreas Peter, 14.08.2020, 13:27 Uhr

      @Lena Berger: Dass wir in der Schweiz sind und hier immer noch eine gewisse Anzahl Schweizer lebt, ist Ihnen aber schon klar?
      Was hätten Sie geschrieben, wenn es 14 Eritreer und 12 Schweizer gewesen wären?
      Richtig, dann wäre die Nationalität plötzlich nicht mehr so wichtig gewesen.
      Manchmal glaube ich, Sie merken gar nicht mehr was Sie anrichten mit Ihrer PC.
      Aber immerhin: Danke, dass ich das hier (noch) schreiben darf.

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      • Profilfoto von Lena Berger
        Lena Berger, 14.08.2020, 14:29 Uhr

        Ich nenne die Nationalitäten in den Gerichtstexten, wenn sie bekannt sind. Ich persönlich weiss zwar nicht recht, welcher Erkenntnisgewinn damit verbunden sein soll. Aber wenn wir die Nationalität nicht nennen, wirft man mir als Autorin vor, etwas vertuschen zu wollen. Zudem habe ich festgestellt, dass die Leserinnen und Leser dann immer davon ausgehen, dass die Straftaten von Ausländern begangen wurden – selbst wenn die beschuldigte Person Schweizer ist. Deshalb bin ich da transparent.

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    • Profilfoto von Andreas Peter
      Andreas Peter, 14.08.2020, 16:20 Uhr

      @Lena Berger: >»Ich persönlich weiss zwar nicht recht, welcher Erkenntnisgewinn damit verbunden sein soll. »
      Das ist vielleicht das Problem?
      Tatsache ist, dass Sie hier einen Punkt machen: «Schweizer», wobei die Mehrheit der «Verweigerer» eigentlich «Nicht Schweizer» sind und das in der Schweiz! Das wäre eigentlich der Punkt.
      Aber ich glaube, mit dunkelroter Brille kann man das nicht verstehen, oder?

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      • Profilfoto von Lena Berger
        Lena Berger, 14.08.2020, 17:48 Uhr

        Lieber Herr Peter, die Behauptung ich hätte eine «dunkelrote Brille» bringt die Diskussion doch nicht weiter. Ich finde sie auch nicht fair. Ich habe erklärt, warum ich die Schweizer als Personengruppe in der Grafik hervorgehoben habe. Ich habe auf Ihre Nachfrage hin nochmals aufgelistet, wie sich die Personengruppen zusammensetzen. Ich sehe keinen grossen Erkenntnisgewinn darin, weil es dermassen kleine Fallzahlen sind, dass man daraus aus meiner Sicht nicht sehr viel ableiten kann. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre eigenen Schlüsse zu ziehen.

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