1,6 Rappen pro Kilowattstunde

CKW zahlt für Solarstrom so wenig wie kaum ein Energieversorger

Für überschüssigen Solarstrom wird je nach Anbieter unterschiedlich viel bezahlt. (Bild: bic)

In den vergangenen Monaten hat das Zentralschweizer Energieunternehmen die Beträge für überschüssigen Solarstrom gesenkt. Die Anlagen lassen sich deswegen kaum mehr amortisieren.

Solarstrom ist im Trend und umweltfreundlich. Deshalb wird er auch gefördert. Er soll helfen, die Energieziele bis 2050 zu erreichen. Wer eine Solaranlage betreibt und damit überschüssigen Strom produziert, tritt diesen den Energieversorgern ab und wird dafür entschädigt. Doch jene, die bei der CKW am Netz hängen, haben in den letzten Monaten tiefere Beträge erhalten, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Im April wurden pro Kilowattstunde noch 1,13 bis 1,53 Rappen bezahlt, im Mai waren es 1,6 Rappen – 60 Prozent weniger als noch im Februar. Produzenten erhalten dazu noch 2,5 Rappen für einen Herkunftsnachweis, bei neuen Anlagen ab 100 Kilowattpeak-Leistung sind es 1,5 Rappen.

Pandemie und Sonnenschein drücken Preise

Andere Energieversorger sind da deutlich grosszügiger. Die Energie Wasser Luzern (EWL) zahlt beispielsweise elf Rappen inklusive Herkunftsnachweis. Auch andere Deutschschweizer Anbieter entschädigen in ähnlicher Höhe.

Die CKW erklärt diesen Unterschied damit, dass die Strompreise während der Pandemie auf ein Rekordtief sanken. In den letzten zwei Jahren habe man den Produzenten zwischen vier und sechs Rappen pro Kilowattstunde bezahlt. An sonnigen Tagen werde am Mittag inzwischen aber auch so viel Strom produziert, dass die Preise wegen der Überproduktion tief seien.

Kaum mehr eine Amortisation möglich

Das Unternehmen orientiert sich bereits bei kleinen Anlagen ab 30 Kilowattpeak an der Strombörse. Da es selbst laut eigenen Aussagen genügend Strom hat, wird der zusätzliche Solarstrom an der Börse abgesetzt. «Die Abnahme ist folglich nur dann kostenneutral für uns, wenn sie zum Marktpreis erfolgt», sagt CKW-Sprecher Simon Schärer zur Zeitung. Solarproduzenten würden zudem auch vom Bund subventioniert. «Es ist nicht unsere Aufgabe, auf Kosten der übrigen Kundinnen und Kunden die Solarproduzenten noch zusätzlich zu unterstützen.»

Anders sieht das Peter Schürch von Soltracting AG in Sempach. Er baut Solaranlagen in der ganzen Deutschschweiz. Bei solch tiefen Preisen könne er die Anlagen jedoch kaum mehr amortisieren. «Unter diesen Bedingungen ist es im CKW-Gebiet unmöglich, nur schon kostendeckend Solarstrom zu produzieren», sagt er zur Zeitung.

Ist die Praxis zulässig?

Ob die tiefen Preise der CKW wirklich zulässig sind, ist laut der Zeitung umstritten. Gemäss einem Dokument des Bundesamts für Energie müssen Netzbetreiber bei der Rückvergütung mindestens ihre eigenen durchschnittlichen Strombeschaffungskosten vergüten. Da die CKW Strom aus Wasserkraft bezieht, dürften diese Beträge deutlich höher liegen.

Das sei jedoch nur eine Möglichkeit, wie das Energiegesetz interpretiert werden könne, kontert die CKW. Ob die eigenen Beschaffungskosten miteinbezogen werden müssen, sei nicht definiert. Klarheit soll das revidierte Energiegesetz bringen. Die Vernehmlassung dauert noch bis am 12. Juli.

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