An den Vorwürfen war nichts dran

Chef will Mitarbeiter loswerden – also schwärzt er ihn bei der Zuger Polizei an

Der Polizistin erzählte der Mann, sein Mitarbeiter habe mehrfach Unterschriften gefälscht. (Bild: Adobe Stock)

Der Besitzer einer Haustechnik-Firma hat versucht, die Staatsgewalt für seine Zwecke zu missbrauchen. Er behauptete, einer seiner Mitarbeiter sei ein Urkundenfälscher – in der Hoffnung, dass die Polizei diesen dann nicht mehr ins Land lässt.

Der 31-Jährige wusste als Chef nur allzu gut, dass sein Mitarbeiter an jenem Oktobertag im Jahr 2016 im Ausland ist. Er nutzte dessen Abwesenheit, um der Polizeidienststelle in Baar einen Besuch abzustatten. Der Plan: Der Mitarbeiter sollte nicht mehr in die Schweiz zurückkehren können.

Der Polizistin erzählte der Unternehmer, dass seine Unterschrift zwei Mal von diesem Mitarbeiter gefälscht worden sei. Einmal auf dem Arbeitsvertrag mit seiner Firma und einmal auf dem Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung.

Gutachten bringt die Wahrheit ans Licht

Die Zuger Polizei nahm daraufhin Ermittlungen auf. In deren Verlauf kam ans Licht, dass alles ganz anders gelaufen war. Der Firmeninhaber hatte den Mann wenige Monate zuvor selbst eingestellt und den Arbeitsvertrag unterschrieben. Und auch die Unterschrift auf dem Gesuch ist echt.

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar. «Er wollte, dass die Polizei wegen seiner unwahren Beschuldigungen Ermittlungen aufnimmt und den Mann von seiner Rückkehr in die Schweiz abhält», schreibt sie in einem Strafbefehl. Dabei habe der Chef genau gewusst, dass die unterstellte Unterschriftenfälschung eine schwere Straftat ist.

Keine letzte Chance – wegen der Vorstrafen

Sein Versuch, die Staatsgewalt zu missbrauchen, kommt den Mazedonier nun teuer zu stehen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn wegen falscher Anschuldigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 80 Franken.

Bezahlt er die 12'000 Franken nicht, muss er 150 Tage ins Gefängnis. Die Kosten für das forensische Schriftgutachten muss er ebenfalls bezahlen. Damit kommen nochmals 2'750 Franken hinzu.

Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, ist es nicht das erste Mal, dass der Unternehmer mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Es ist der siebte Strafbefehl innerhalb von vier Jahren, der gegen ihn ergeht. 2017 wurde er zudem vom Zuger Strafgericht verurteilt.

Was ihm in diesem Zusammenhang vorgeworfen wurde, geht aus dem aktuellen Strafbefehl nicht hervor. Die diversen Vorstrafen dürften aber der Grund sein, weshalb die Staatsanwaltschaft vorliegend eine unbedingte Geldstrafe ausfällte.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Guellemaetteli
    Guellemaetteli, 14.10.2020, 20:20 Uhr

    Wo bleibt die Ausweisung? SP und Grüne – Ihr habt einmal mehr gewonnen. Unehrliche Mazedonier vertraut weiter auf SP, Grüne und CVP – sie bleiben Eure Rückversicherung.

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    • Profilfoto von Alois
      Alois, 14.10.2020, 21:36 Uhr

      Genau meine Meinung.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 15.10.2020, 09:38 Uhr

      Der obligatorische Landesverweis droht Straftätern, die bestimmte schwere Katalogtaten begangen haben. Dazu gehören: Vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Betrug, Brandstiftung etc. Eine falsche Anschuldigung gehört nicht dazu. Es gibt also keine Rechtsgrundlage, diesen Mann auszuschaffen.

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 15.10.2020, 10:06 Uhr

      Fakten bleiben Fakten: Unter Bundesrätin Frau Sommaruga wurde im übrigen äusserst konsequent ausgeschafft. Eine weitere Tatsache: Unter Bundesrat Herr Blocher blieben unzählige Dossier einfach liegen. Wahrscheinlich war damals die Anschaffung eines günstigen Bürotisches von höherer Priorität!

      @Lena Berger: Vollkommen richtig. Danke.

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