24.11.2020, 12:40 Uhr Champ-Dollon: Menschenrechtskonform
Mit seinen Haftbedingungen hat das Genfer Gefängnis Champ-Dollon nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstossen. So urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Ein Mann hat Klage eingereicht, weil er fast 100 Tage mit zwei anderen Häftlingen in einer Zelle von 10 Quadratmetern inhaftiert war. Der Gerichtshof entschied nun, dass nicht allein die Fläche zu berücksichtigen sei, es müssten auch weitere Punkte beachtet werden, wie der Zugang zu sanitären Anlagen und zu Tageslicht. Da diese Punkte genügend waren, sei die Menschenrechtskonvention nicht verletzt worden. (swisstxt)
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