CH: Referenzzinssatz bleibt unverändert

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihres Mietzinses geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen. Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, heute liegt er bei 1,25 Prozent.

Quelle:swisstxt
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