03.03.2021, 21:28 Uhr CH: Herkunftsdeklaration für Backwaren
Kundinnen und Kunden sollen auch beim Brot des Bäckers oder bei Backwaren an der Tankstelle erfahren, woher das Produkt stammt. Das Herkunftsland muss künftig für die Kundschaft gut sichtbar deklariert werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt. Begründet wird die Deklarationspflicht mit der immer grösseren Konkurrenz durch eingeführte Backwaren aus dem Ausland. Nicht deklariert werden muss die Herkunft bei Pizzen und Paniermehl, dafür aber beispielsweise bei Aufbackbrötchen und Sandwiches. Die Branchenorganisationen sind damit einverstanden. (swisstxt)
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